Gesetze, Gerichte und Behörden
Abnahme
Kurz und einfach erklärt
Bei der Abnahme prüft jemand ein Ergebnis und nimmt es an. Das kann etwa eine fertige Arbeit am Bau sein.
Beim Bau sagt der Auftraggeber damit: Die Arbeit passt im Großen und Ganzen zum Vertrag.
Meist muss er dann bezahlen. Außerdem beginnt eine Frist für Ansprüche wegen Mängeln.
Definition
Abnahme bedeutet, dass jemand ein Ergebnis prüft und als ordnungsgemäß annimmt, etwa eine fertige Bauleistung oder eine Prüfung. Im Bauvertrag erklärt der Auftraggeber damit, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist. In der Regel beginnt damit die Verjährung von Mängelansprüchen, und die Vergütung wird fällig.