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Betrieb, Steuern und Handwerk

GbR

Abkürzung für Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Kurz und einfach erklärt

Die GbR ist eine einfache Form für eine Firma.

Dabei tun sich mehrere Menschen für ein gemeinsames Ziel zusammen.

Für Gründer im Garten- und Landschaftsbau ist sie eine mögliche Wahl.

Andere Wege sind etwa eine Firma allein oder eine Firma mit beschränkter Haftung.

Definition
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine einfache Rechtsform, bei der sich mehrere Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Für Gründer im Garten- und Landschaftsbau ist sie eine mögliche Alternative zu Einzelunternehmen oder GmbH.

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