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Betrieb, Steuern und Handwerk

Zweckbindungsfrist

Kurz und einfach erklärt

Die Zweckbindungsfrist ist die Zeit, in der eine geförderte Anlage für ihren Zweck dienen muss.

Sonst kann das Amt Geld zurückfordern.

Darum achten Bauherren darauf, dass die Anlage lange hält und gut gepflegt wird.

Definition
Die Zweckbindungsfrist ist der Zeitraum, in dem eine geförderte Anlage für den geförderten Zweck genutzt werden muss. Wird sie in dieser Zeit anders genutzt oder aufgegeben, kann die Förderung ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Für Bauherren zählen darum Haltbarkeit und Pflege der Anlage.

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