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Referenzgalerie statt Textwüste
Inhalte und Bilder

Dürfen wir Bilder von Gärten unserer Kunden überhaupt zeigen?

Antwort
In der Regel ja, wenn der Auftraggeber einverstanden ist und keine Personen, Hausnummern oder Kennzeichen erkennbar sind. Wir empfehlen, die Zustimmung schriftlich einzuholen, im einfachsten Fall als kurzer Satz im Auftrag oder in der Abnahme. Eine Rechtsberatung ersetzen wir dabei ausdrücklich nicht; bei Zweifeln lassen Sie den Passus einmal von Ihrer rechtlichen Beratung prüfen. Wo Bedenken bestehen, zeigen wir Ausschnitte statt Gesamtansichten.