Zum Inhalt springen
Gewerke in der Praxis

Regenwasserversickerung anbieten: Mulde, Rigole, Zisterne

Mulde, Rigole, Sickerschacht oder Zisterne: So wird Regenwasserversickerung zur eigenen Leistungsseite, die Anfragen schon im Formular vorqualifiziert.

13 Min. Lesezeit LeistungsseiteRegenwasserPflasterbau

Ein Starkregen im Herbst zeigt in einer Viertelstunde, was auf einem Grundstück falsch geplant wurde: Wasser steht auf dem Pflaster, läuft die Kellertreppe hinunter und sucht sich seinen Weg über die Terrasse. Für einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb ist genau das ein Anfrageanlass — und zugleich eine Leistung, die sich sauber kalkulieren lässt, sobald vier Eingangsgrößen auf dem Tisch liegen. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Mulde, Rigole, Sickerschacht und Zisterne als eigene Leistungsseite aufbauen, welche Angaben ein Angebot rechenbar machen und warum die gesplittete Abwassergebühr im Gespräch das Argument mit der Zahl ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die ortsnahe Versickerung von Niederschlagswasser ist im Wasserhaushaltsgesetz als Sollvorgabe formuliert. Die Leistung verkauft sich damit nicht als Sonderwunsch, sondern als der vom Gesetzgeber vorgezeichnete Regelfall.
  • Ob eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig ist, entscheidet das Landesrecht. In Niedersachsen ist die Versickerung von Dach-, Hof- und Wegewasser auf Wohngrundstücken unter Bedingungen von der Erlaubnis freigestellt.
  • Vier Eingangsgrößen machen ein Angebot rechenbar: angeschlossene Fläche, Durchlässigkeit des Bodens, Grundwasserstand und die Gebührensatzung der Gemeinde. Fehlt eine davon, bleibt jede Summe eine Schätzung.
  • Die gesplittete Abwassergebühr liefert das Verkaufsargument mit Zahl: In Hannover sinkt die Veranlagungsfläche bei einer anerkannten Versickerungsanlage auf 30 Prozent der angeschlossenen Fläche.
  • Eine eigene Leistungsseite je Gewerk plus ein vorqualifizierendes Formular verringern im Erstkontakt die Rückfragen, die sonst mehrere Telefonate und eine Ortsbegehung nach sich ziehen.

Warum Regenwasser jetzt ein Anfragethema ist

Der Untergrund, auf dem Ihre Kundschaft steht, verändert sich messbar. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland ist in den Jahren 2021 bis 2024 um durchschnittlich 50 Hektar am Tag (Statistisches Bundesamt) gewachsen. Das Ziel der Bundesregierung liegt laut derselben Meldung bei unter 30 Hektar (Statistisches Bundesamt) im Vierjahres-Durchschnitt bis zum Jahr 2030. Was auf Bundesebene als Flächenstatistik läuft, landet auf dem einzelnen Grundstück als sehr konkrete Frage: Wohin mit dem Wasser, das die neue Zufahrt nicht mehr aufnimmt?

Nicht jede Siedlungsfläche ist versiegelt, aber ein großer Teil davon. Das Umweltbundesamt beziffert den Anteil auf etwa 45 Prozent (Umweltbundesamt) der Siedlungs- und Verkehrsflächen; bezogen auf die gesamte Bodenfläche Deutschlands sind das 6,57 Prozent (Umweltbundesamt). Die Behörde beschreibt die Folge in einem Satz, der sich gut als Aufhänger für eine Leistungsseite eignet: Versiegelter Boden ist luft- und wasserdicht abgedeckt, sodass Regenwasser nicht oder nur erschwert versickern kann.

Die Rechnung dazu schreibt die Versicherungswirtschaft. Naturgefahren verursachten 2025 in der Sachversicherung Schäden von rund 1,4 Milliarden Euro (GDV). Den größeren Teil davon machten Sturm und Hagel aus: rund eine Milliarde Euro (GDV) bei etwa 479.000 Schäden und damit rund 2.100 Euro (GDV) je Schaden. Versicherte Elementarschäden summierten sich auf rund 400 Millionen Euro (GDV) bei etwa 88.000 Schäden, der Durchschnitt lag bei rund 4.700 Euro (GDV) je Schaden und damit deutlich über den Werten für Sturm und Hagel. Seit Beginn der Messungen im Jahr 2002 kosten Elementarschäden ohne Sturm und Hagel die Versicherer im Mittel 2 Milliarden Euro jährlich (GDV). Gleichzeitig hatten 2025 erst rund 59 Prozent (GDV) der Wohngebäude in Deutschland den zusätzlichen Baustein für Überschwemmung und Starkregen eingeschlossen — der Rest trägt das Risiko selbst.

Für Ihren Betrieb heißt das: Es gibt einen Anlass, es gibt einen Leidensdruck, und es gibt eine Zielgruppe, die zum Zeitpunkt der Suche schon weiß, dass sie ein Problem hat. Was in der Regel fehlt, ist eine Seite, die die Sache in der Sprache des Grundstücks erklärt statt in der Sprache des Katalogs. Wie ein solcher Anlass zu einem stetigen Anfragestrom wird, zeigt der Beitrag zur Entsiegelung als Anfragemotor; dieser Text setzt eine Ebene tiefer an und beschreibt, wo das Wasser danach bleibt.

Zwei Zahlen, die nicht dasselbe messen

Das Statistische Bundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Siedlungs- und Verkehrsfläche nicht mit der versiegelten Fläche gleichgesetzt werden kann, weil sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Wer beide Werte auf einer Website nebeneinanderstellt, sollte den Unterschied benennen — sonst entsteht aus zwei richtigen Zahlen eine falsche Aussage.

Was das Wasserrecht verlangt und was nicht

Der Ausgangspunkt steht im Wasserhaushaltsgesetz und ist für ein Verkaufsgespräch überraschend freundlich formuliert. Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden (§ 55 Abs. 2 WHG). Das ist keine Empfehlung eines Verbandes, sondern eine gesetzliche Sollvorgabe. Wer sie auf der Leistungsseite zitiert, verschiebt die Ausgangslage: Die Versickerung ist der vorgesehene Weg, die Ableitung in den Kanal die begründungsbedürftige Ausnahme.

Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.

§ 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz

Damit ist die Frage nach der Erlaubnis noch nicht beantwortet. Das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer zählt nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG als Benutzung, und für eine Benutzung gilt der Grundsatz aus § 8 Abs. 1 WHG: Sie bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch das Gesetz oder auf seiner Grundlage etwas anderes bestimmt ist. Genau diese Ausnahme regelt § 46 Abs. 2 WHG für die schadlose Versickerung von Niederschlagswasser — allerdings nur, soweit eine Rechtsverordnung nach § 23 Abs. 1 WHG das bestimmt.

In Niedersachsen greift zusätzlich § 86 Abs. 1 NWG. Danach ist eine Erlaubnis oder Bewilligung nicht erforderlich, wenn Niederschlagswasser auf Dach-, Hof- oder Wegeflächen von Wohngrundstücken anfällt und auf dem Grundstück versickert, verregnet oder verrieselt werden soll; für Hofflächen gilt das nur, soweit die Versickerung über die belebte Bodenzone erfolgt. Andere Bundesländer regeln das abweichend, und die Gemeindesatzung kann trotz Erlaubnisfreiheit einen Anschluss- und Benutzungszwang vorsehen.

FallWasserrechtliche LageWas vor dem Angebot zu klären ist
Dach-, Hof- und Wegewasser eines Wohngrundstücks, Versickerung auf demselben Grundstück (Niedersachsen)Nach § 86 Abs. 1 NWG ohne Erlaubnis oder Bewilligung; bei Hofflächen nur über die belebte BodenzoneBodenverhältnisse, Grundwasserstand, Satzung der Gemeinde
Versickerung, die eine Rechtsverordnung nach § 23 Abs. 1 WHG erfasstErlaubnisfrei nach § 46 Abs. 2 WHGOb die Landesverordnung den konkreten Fall abdeckt
Alle übrigen Einleitungen in ein Gewässer oder in das GrundwasserErlaubnis- oder bewilligungspflichtig nach § 8 Abs. 1 WHGAntrag bei der unteren Wasserbehörde, in der Regel mit Bemessung
Gewerbe-, Park- und VerkehrsflächenRegelmäßig zusätzliche Anforderungen an die Behandlung des WassersFachplanung und Abstimmung, bevor eine Summe genannt wird

Eine Website ersetzt keine Rechtsberatung, und sie sollte es auch nicht versuchen. Was sie leisten kann, ist die Beschreibung des Ablaufs: Wer prüft was, in welcher Reihenfolge, und an welcher Stelle im Prozess kommt gegebenenfalls die untere Wasserbehörde ins Spiel. Genau diese Ablaufbeschreibung nimmt Interessenten die Angst vor dem Behördenweg und ist der Grund, warum solche Seiten überdurchschnittlich oft zu einer Anfrage über das Anfrageformular führen.

Vier Bauformen und wofür sie stehen

Kundinnen und Kunden kennen meist ein Wort: Rigole. Auf einer guten Leistungsseite stehen vier Bauformen nebeneinander, jede mit einem Satz zum Einsatzbereich und einem Satz zur Grenze. Das Fachmagazin SBZ hat die Systematik des überarbeiteten Arbeitsblatts DWA-A 138-1 aufbereitet; die folgenden Beschreibungen stützen sich darauf.

Flächenversickerung

Das Wasser wird ohne Zwischenspeicherung direkt auf benachbarte, in der Regel begrünte oder teildurchlässige Flächen abgeleitet. Sie findet ohne wesentlichen Aufstau statt und kommt der natürlichen Versickerung am nächsten (SBZ). Braucht Platz und einen durchlässigen Untergrund.

Sickermulde

Eine flache, begrünte Vertiefung, die den Niederschlag kurz aufstaut und über die bewachsene Bodenzone abgibt. Sie ist sichtbar, pflegbar und lässt sich in eine Gartengestaltung einbinden — und sie ist die Bauform, die Ihre Kundschaft nach dem Einbau tatsächlich versteht.

Mulden-Rigolen-Element

Mulde oben, Rigole darunter, jeweils mit eigenständigen Füll- und Entleerungsprozessen. Solche Elemente verfügen in der Regel über eine hohe Speicherkapazität und sind dadurch besonders gut bei geringer Wasserdurchlässigkeit des Bodens oder geringem Platzangebot einsetzbar (SBZ).

Sickerschacht und Zisterne

Der Schacht bringt das Wasser punktuell in tiefere, durchlässigere Schichten; die Zisterne hält es zurück und gibt es zeitversetzt an Garten oder Haustechnik ab. Beide sind Ergänzungen zur Versickerung über die Bodenzone, nicht deren Ersatz.

Die Auswahl entscheidet sich nicht am Geschmack, sondern an zwei Werten aus der Untersuchung vor Ort. Bei der Regenwasserversickerung liegen die Durchlässigkeitsbeiwerte in der Regel in einem Bereich von 10⁻³ m/s bis 10⁻⁶ m/s (SBZ); besonders geeignet sind sandiger Kies, sandiger Schluff sowie Grob-, Mittel- und Feinsande. Liegt der Boden darunter, wird aus der reinen Versickerung ein Speicherbauwerk mit gedrosselter Abgabe — technisch machbar, aber eine andere Kalkulation.

Abstände sind erfahrungsgemäß ein häufiger Streitpunkt

Der Abstand der Sohle einer Versickerungsanlage zum mittleren höchsten Grundwasserstand sollte mindestens 1 m betragen; in Ausnahmefällen und in Absprache mit der Genehmigungsbehörde darf er geringer ausfallen, ein Mindestabstand von 0,5 m ist dabei zu berücksichtigen (SBZ). Hinzu kommen Abstände zu Gebäuden, bei denen Art und Tiefe der Unterkellerung entscheiden. Wer diese beiden Punkte vor dem Angebot klärt, nimmt einem späteren Nachtrag erfahrungsgemäß den Anlass.

Welche Angaben ein Angebot rechenbar machen

Der Unterschied zwischen einer Anfrage, die in zwei Tagen ein Angebot ergibt, und einer, die drei Wochen liegen bleibt, sind meist acht Zeilen Information. Die folgende Liste ist die Kurzfassung dessen, was in ein Erstgespräch zur Regenwasserbewirtschaftung gehört — und damit zugleich die Feldliste für Ihr Formular.

  • Angeschlossene Fläche in Quadratmetern, getrennt nach Dach, Terrasse, Zufahrt und Weg
  • Belag der befestigten Flächen; nach der Gebührensatzung Hannover zählen unabhängig vom Material auch Betondecken, bituminöse Decken, Öko-Pflasterungen, Plattenbeläge und Schotterflächen zur befestigten Grundstücksfläche
  • Durchlässigkeitsbeiwert des Bodens aus einer Untersuchung vor Ort, nicht aus einer Bodenübersichtskarte
  • Tiefenlage des Grundwasserspiegels und dessen Schwankungsbreite
  • Art und Tiefe einer Unterkellerung sowie der Abstand zu Nachbargebäuden
  • Vorhandene Entwässerung: Anschluss an den Kanal, Trenn- oder Mischsystem, Lage der Revisionsschächte
  • Gebührensatzung der Gemeinde mit den Sätzen und den Reduzierungstatbeständen
  • Zufahrt für Maschinen und der Weg für den Abtransport des Bodenaushubs

Diese Angaben lassen sich in ein mehrstufiges Formular übersetzen, das nicht alles auf einmal fragt. Der erste Schritt klärt den Anlass, der zweite die Flächen, der dritte den Untergrund, der vierte den Ort. So sieht der Aufbau als Datenstruktur aus:

anfrage-regenwasser.json
{
  "schritt_1": {
    "frage": "Worum geht es?",
    "auswahl": ["Wasser steht nach Starkregen", "Neubau der Entwässerung",
                "Gebührenbescheid prüfen", "Umbau von Pflaster oder Zufahrt"]
  },
  "schritt_2": {
    "frage": "Welche Flächen sollen entwässert werden?",
    "felder": {
      "dachflaeche_qm": "Zahl",
      "terrasse_qm": "Zahl",
      "zufahrt_qm": "Zahl",
      "belag": ["Beton", "bituminöse Decke", "Pflaster", "Plattenbelag", "Schotter"]
    }
  },
  "schritt_3": {
    "frage": "Was ist über den Untergrund bekannt?",
    "felder": {
      "bodenuntersuchung": ["liegt vor", "liegt nicht vor", "unbekannt"],
      "grundwasserstand_bekannt": ["ja", "nein"],
      "keller": ["unterkellert", "nicht unterkellert"],
      "vorhandener_anschluss": ["Trennsystem", "Mischsystem", "kein Anschluss"]
    }
  },
  "schritt_4": {
    "frage": "Wo liegt das Grundstück?",
    "felder": { "gemeinde": "Text", "strasse_hausnummer": "Text" },
    "hinweis": "steuert die Gebührensatzung und die zuständige Wasserbehörde"
  }
}

Wer den Abtransport des Aushubs schon im Formular mitdenkt, hat den zweitgrößten Posten der Kalkulation früh im Blick; wie sich der sauber im Angebot ausweisen lässt, behandelt der Beitrag zu Bodenaushub und Entsorgung. Und weil eine Versickerungsanlage nur selten allein gebaut wird, gehört der Verweis auf die Leistungsseite Pflasterbau direkt daneben.

Die gesplittete Abwassergebühr als Argument

Viele Gemeinden trennen die Abwassergebühr in einen Schmutzwasser- und einen Niederschlagswasseranteil. Der Niederschlagsanteil bemisst sich dann nach der bebauten, überbauten und befestigten Fläche, von der Wasser in die zentrale Beseitigung gelangt. In Hannover beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,80 Euro (Gebührensatzung Hannover) je Quadratmeter anrechenbarer Fläche und Jahr. Das ist keine große Zahl auf dem Papier — auf 200 Quadratmetern angeschlossener Fläche sind es aber 160 Euro im Jahr, gerechnet auf die Hannoveraner Sätze und ohne jede weitere Annahme.

Interessant wird es bei den Reduzierungstatbeständen. Wird nachweislich mit einer eigenen Versickerungsanlage Niederschlagswasser zurückgehalten und teilweise versickert, und ist diese Anlage für das nicht versickerte Wasser an die zentrale Anlage angeschlossen, sinkt die Veranlagungsfläche auf 30 Prozent (Gebührensatzung Hannover). Bedingung ist ein Stauvolumen von mindestens 2,6 m³ je angefangene 100 m² (Gebührensatzung Hannover) angeschlossener Fläche und dass die Anlage dem Arbeitsblatt A 138 entspricht. Damit steht in einer kommunalen Satzung, was Ihr Angebot ohnehin leisten muss — ein sehr brauchbarer Anker für die Bemessung.

MaßnahmeWirkung auf die VeranlagungsflächeBedingung nach der Satzung
Eigene Versickerungsanlage mit Anschluss für das nicht versickerte WasserReduzierung auf 30 ProzentStauvolumen mindestens 2,6 m³ je angefangene 100 m² angeschlossener Fläche, Anlage nach Arbeitsblatt A 138
Mehrschichtig fachgerecht angelegtes Gründach über 6 cm AufbaudickeReduzierung auf 50 ProzentIntensiv- oder Extensivbegrünung nach den Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung
Genehmigte Regenwassernutzung, aus der Schmutzwasser anfälltNiederschlagswassergebühr für die angeschlossenen Flächen entfälltWassermesser, jährliche Ablesung, Erklärung bis Ende Februar; dafür wird die Schmutzwassergebühr erhoben
Vollständige Ableitung in die zentrale BeseitigungVolle Veranlagungsfläche0,80 Euro je Quadratmeter anrechenbarer Fläche und Jahr

Diese Tabelle stammt aus einer einzigen Satzung und gilt genau dort. Andere Gemeinden setzen andere Sätze an, verlangen andere Nachweise oder kennen die Reduzierung gar nicht. Trotzdem ist die Struktur überall dieselbe: Es gibt eine Fläche, es gibt einen Satz, und es gibt Tatbestände, die die Fläche kleiner rechnen. Wer auf seiner Website erklärt, wie man die eigene Satzung liest, hat einen Vorteil, den ein reiner Preisvergleich nicht abbildet.

Nennen Sie auf der Leistungsseite die Satzung Ihrer Gemeinde mit Namen und Jahr — und schreiben Sie dazu, dass die Sätze anderswo abweichen. Eine Zahl mit Herkunft ist im Verkaufsgespräch mehr wert als eine Spanne ohne.

Wie die Leistungsseite aufgebaut wird

Eine Seite zur Regenwasserversickerung folgt demselben Muster wie jede andere Gewerkeseite, hat aber eine Besonderheit: Sie muss zwei Motive gleichzeitig bedienen — den akuten Schaden und die geplante Investition. Die folgende Reihenfolge hat sich für beide bewährt.

Ganz oben stehen die drei Situationen, in denen jemand sucht: Wasser steht nach Starkregen, ein Neubau braucht eine Entwässerung, ein Gebührenbescheid soll geprüft werden. Wer sich wiedererkennt, liest weiter.

Die Seite gehört in dieselbe Systematik wie Ihre übrigen Gewerkeseiten — sichtbar unter Leistungen und mit einem Einstieg von der Startseite Ihrer Website aus. Für Betriebe, die stark aus dem Umkreis heraus gebucht werden, lohnt zusätzlich der Blick auf lokale Sichtbarkeit: Regenwasser ist ein Thema, das nach Starkregen ortsbezogen gesucht wird, und die Nachfrage kommt in Wellen.

Fotos, Nachweise und was nach der Übergabe zählt

Eine Versickerungsanlage verschwindet nach dem Einbau unter der Erde. Genau deshalb ist sie ein Fotothema: Die Bilder der offenen Baugrube belegen den Umfang der Arbeit, wenn die Anlage längst unter der Erde liegt. Wer sie ordentlich sammelt, hat gleichzeitig Material für die Referenzgalerie und für die Unterlagen, die der Kunde bei der Gemeinde einreicht.

  • Aushub und Untergrund vor dem Einbau, mit Zollstock oder Maßband im Bild
  • Filterschacht und Zuleitung im eingebauten Zustand, bevor verfüllt wird
  • Rigolenkörper mit sichtbarem Vlies und der eingebauten Höhenlage
  • Fertige Oberfläche nach dem Anwachsen der Begrünung, im gleichen Bildausschnitt wie das erste Foto
  • Ein Blatt mit den Kennwerten der Anlage: Fläche, Stauvolumen, Bauform, Datum
  • Ein kurzer Pflegehinweis für die Mulde, damit die Durchlässigkeit erhalten bleibt

Beim Bau selbst gilt ein Punkt, den das Arbeitsblatt eigens hervorhebt: Bei den Erdarbeiten sind Schutzmaßnahmen gegen Bodenverdichtung und zur Aufrechterhaltung der Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds erforderlich (SBZ). Eine mit dem Bagger festgefahrene Muldensohle macht auch eine sorgfältige Bemessung wirkungslos — und die Ursache ist auf keinem Foto zu sehen. Wer das auf der Website erwähnt, erklärt nebenbei, warum die Arbeit ihren Preis hat.

Nach der Übergabe beginnt der Teil, den viele Betriebe verschenken. Die Anlage braucht Pflege, die Gemeinde braucht eine Flächenmeldung, und im Herbst braucht die Mulde einen Blick. Daraus wird ein wiederkehrender Termin, wenn die Website ihn anbietet — die Systematik dazu steht im Beitrag zur Saisonplanung und in der Anleitung für ein Angebot, das angenommen wird. Wer die Planungsleistung dabei nicht verschenken will, findet die Argumentation im Beitrag zur Planungspauschale statt Gratisentwurf; und weil ein Teil der Arbeitskosten für die Kundschaft steuerlich relevant sein kann, lohnt der Blick in den Beitrag zum Steuerbonus nach § 35a EStG.

Am Ende ist die Regenwasserversickerung ein Gewerk wie das Pflastern oder die Bewässerung: technisch klar umrissen, wirtschaftlich rechenbar und erklärungsbedürftig genug, dass eine eigene Seite sich lohnt. Wer zusätzlich zeigt, wohin das gesammelte Wasser danach geht, verbindet sie mit der Bewässerung als eigener Leistung — und aus zwei Einzelaufträgen wird ein Projekt. Gute Bilder dafür entstehen nicht nebenbei; worauf es dabei ankommt, steht unter Fotos für die Website.

Dieser Artikel basiert auf Daten aus: Wasserhaushaltsgesetz (§§ 8, 9, 46, 55), Niedersächsisches Wassergesetz (§ 86), Statistisches Bundesamt (Zahl der Woche Nr. 03/2026), Umweltbundesamt (Bodenversiegelung, Stand März 2026), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (Naturgefahrenschäden in der Sachversicherung 2025), Gebührensatzung der Landeshauptstadt Hannover 2025 sowie SBZ (Versickerung von Niederschlagswasser auf Grundstücken, Teil 1).

Verwandte Artikel

Gewerke in der Praxis

Bewässerungsanlagen zeigen: Anfragen im trockenen Sommer

Bewässerung als eigene Leistungsseite: Bedarf je Fläche, Steuerung, Zisterne und Wasserrecht — plus die vier Felder, die eine Anfrage brauchbar machen.

14 Min. Lesezeit
Gewerke in der Praxis

Pflasterarbeiten erklären: Unterbau, Gefälle, Einfassung

Warum Pflaster mehr ist als Steine legen: Unterbau, Frostschutz, Gefälle, Entwässerung, Randeinfassung — und wie Sie das so erklären, dass Ihr Angebot trägt.

14 Min. Lesezeit
Anfragen und Erstkontakt

Gartenplanung: Planungspauschale statt Gratisentwurf

Warum die Entwurfsplanung im Galabau eine eigene bezahlte Leistung ist, wie die Anrechnung auf den Auftrag funktioniert und was dazu auf die Website gehört.

17 Min. Lesezeit