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Gesetze, Gerichte und Behörden

DDG

Abkürzung für Digitale-Dienste-Gesetz

Kurz und einfach erklärt

Das DDG ist das deutsche Gesetz über digitale Dienste.

Es regelt unter anderem, wie ein Anbieter im Netz zeigt, wer er ist.

Daraus folgt, was ins Impressum einer geschäftlichen Website gehört. Dazu zählen etwa Name, Anschrift und ein Weg für den Kontakt.

Definition
Das DDG ist das deutsche Gesetz über digitale Dienste und regelt unter anderem die Anbieterkennzeichnung. Daraus ergeben sich die Angaben, die in das Impressum einer geschäftlichen Website gehören, etwa Name, Anschrift und Kontaktweg.