Gesetze, Gerichte und Behörden
Gewährleistung
Kurz und einfach erklärt
Gewährleistung sind die Rechte des Auftraggebers, wenn eine Leistung Mängel hat.
Meist kann er zuerst verlangen, dass der Mangel behoben wird. Unter Umständen kann er später weniger zahlen oder Schadensersatz fordern.
Bei Pflaster, Pflanzen und Bauten im Garten regeln Gesetz und Vertrag, wie lange diese Rechte gelten.
Definition
Gewährleistung bezeichnet die Rechte des Auftraggebers, wenn eine Leistung Mängel hat. In der Regel kann er zuerst Nachbesserung verlangen, unter Umständen später Minderung oder Schadensersatz. Für Pflaster, Pflanzungen und Bauwerke im Garten regeln Gesetz und Vertrag, wie lange solche Ansprüche bestehen.