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Gesetze, Gerichte und Behörden

TDDDG

Abkürzung für Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

Kurz und einfach erklärt

Das TDDDG ist ein deutsches Gesetz zum Datenschutz.

Es gilt für Telefon, Internet und digitale Dienste. Es regelt etwa, wann man für Cookies eine Zustimmung braucht. Das gilt auch für ähnliche Zugriffe auf das Gerät.

Auf der Website einer Firma geht es vor allem ums Zählen von Besuchern. Auch Inhalte von anderen Seiten gehören dazu.

Definition
Das TDDDG ist das deutsche Gesetz zum Datenschutz bei Telekommunikation und digitalen Diensten. Es regelt unter anderem, wann für Cookies und ähnliche Zugriffe auf das Endgerät eine Einwilligung nötig ist. Für die Website eines Betriebs betrifft das vor allem Reichweitenmessung und eingebundene Inhalte.