Gesetze, Gerichte und Behörden
TMG
Abkürzung für Telemediengesetz
Kurz und einfach erklärt
Das TMG war das Telemediengesetz.
Früher stand dort etwa die Pflicht zum Impressum auf Websites.
Heute stehen diese Regeln in einem anderen Gesetz. Es heißt Digitale-Dienste-Gesetz. Darum nennt ein Impressum heute meist dieses Gesetz.
Definition
Das Telemediengesetz regelte früher unter anderem die Impressumspflicht für Websites. Diese Regeln stehen heute im Digitale-Dienste-Gesetz, darum verweisen aktuelle Impressen in der Regel auf das DDG.