Gesetze, Gerichte und Behörden
verfahrensfrei
Kurz und einfach erklärt
Verfahrensfrei heißt: Für einen Bau braucht man keine Erlaubnis vom Bauamt.
Welche Bauten das sind, legt jedes Land selbst fest.
Andere Regeln gelten trotzdem. Dazu gehören Abstände zum Nachbarn und der Schutz der Natur.
Definition
Verfahrensfrei heißt im Bauordnungsrecht, dass für ein Vorhaben weder eine Baugenehmigung noch ein anderes Verfahren bei der Bauaufsicht nötig ist. Welche Vorhaben das sind, legt jede Landesbauordnung selbst fest, in Niedersachsen die NBauO. Andere Vorschriften wie Abstände, Nachbarrecht oder Naturschutz gelten trotzdem.