Gesetze, Gerichte und Behörden
Verkehrssicherungspflicht
Kurz und einfach erklärt
Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht, Gefahren abzuwenden.
Gemeint sind Gefahren, die man vorhersehen kann. Es geht um Flächen, Wege oder Bäume, für die man zuständig ist.
Meist hat der Eigentümer diese Pflicht. Das gilt etwa für Bäume, Wege oder den Winterdienst.
Ein Betrieb für Gärten kann Teile davon per Vertrag übernehmen. Beispiele sind Kontrollen von Bäumen oder der Räumdienst.
Definition
Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht, vorhersehbare Gefahren auf Flächen, Wegen oder an Bäumen abzuwenden, für die man verantwortlich ist. Sie liegt in der Regel beim Eigentümer, etwa bei Bäumen, Wegen oder im Winterdienst. Ein Galabau-Betrieb kann Teile davon vertraglich übernehmen, etwa durch Baumkontrolle oder Räumdienst.