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Gesetze, Gerichte und Behörden

UWG

Abkürzung für Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Kurz und einfach erklärt

Das UWG ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Es regelt, welche Werbung erlaubt ist. Das gilt auch für Angaben der Firma gegenüber Kunden und anderen Firmen.

Bei der Website eines Betriebs geht es etwa um Bewertungen und Vergleiche. Auch was eine Firma über ihr Können sagt, zählt dazu.

Definition
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb regelt, welche Werbung und welche geschäftlichen Angaben gegenüber Kunden und Mitbewerbern zulässig sind. Für die Website eines Betriebs betrifft es etwa Kundenbewertungen, Vergleiche und Angaben zur eigenen Qualifikation.