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Referenzgalerie statt Textwüste
Betrieb und Personal

Nachträge im Galabau: erst freigeben, dann ausführen

Wann im Galabau ein Nachtrag entsteht, wie er in Minuten dokumentiert wird, warum die Freigabe vor der Ausführung stehen muss und was ohne sie auf der Rechnung passiert.

15 Min. Lesezeit NachträgeBauvertragDokumentationAngebotsprozessBaustelle

Kaum ein Thema kostet Betriebe im Garten- und Landschaftsbau so viel Geld und Nerven wie der Nachtrag. Der Boden ist nicht der, der im Angebot stand. Die Bauherrin möchte die Terrasse zwei Reihen breiter. Unter der geplanten Rasenfläche liegt ein alter Betonsockel. Die Kolonne steht, es muss weitergehen, also wird gearbeitet und später abgerechnet. Genau an dieser Stelle entsteht der häufigste Streit im Handwerk: Der Betrieb hält die Mehrarbeit für zusätzlich, der Auftraggeber hält sie für inbegriffen. Dieser Beitrag beschreibt, wann ein Nachtrag überhaupt entsteht, wie er in wenigen Minuten auf der Baustelle dokumentiert wird, warum die Freigabe vor der Ausführung stehen muss und was passiert, wenn sie fehlt. Am Ende steht eine Vorlage, die sich am selben Tag einsetzen lässt.

Nachtrag im Galabau: erst freigeben, dann ausführenVier Schritte auf der Baustelle und die beiden Wege danach1. Abweichung erkanntBoden, Leitung, WunschArbeit dort anhalten2. Aufnahme vor OrtFoto, Aufmaß, DatumUrsache in einem Satz3. Nachtrag bepreisenMenge, Zeit, MaterialEin Blatt, eine Summe4. Freigabe in TextformMail oder UnterschriftBestätigung abwartenWas danach passiert, hängt an der FreigabeMit Freigabe vor der AusführungMehrvergütung ist vorher vereinbartRechnung folgt dem NachtragsblattTermin ist mit angepasstDer Vorgang ist belegtOhne Freigabe ausgeführtVergütung muss belegt werdenKürzung in der SchlussrechnungZahlung verzögert sichStreit über die ganze RechnungRegel: kein Nachtrag ohne Blatt, keine Ausführung ohne FreigabeTextform genügt: Datum, Ursache, Menge, Preis, Termin und die Bestätigung des Auftraggebers

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Nachtrag entsteht, sobald sich der geschuldete Werkerfolg nach Vertragsschluss ändert oder ergänzt wird. Mängelbeseitigung, vergessene Positionen im eigenen Angebot und Kulanzarbeiten sind keine Nachträge, sondern Kosten des Betriebs.
  • Außenanlagen fallen unter das Bauvertragsrecht: Der Besteller kann eine Änderung verlangen, und kommt binnen 30 Tagen keine Einigung zustande, kann er sie in Textform anordnen (Bürgerliches Gesetzbuch). Die Vergütung wird danach angepasst.
  • Die Freigabe gehört vor die Ausführung. Ist die VOB/B vereinbart, ist ein Anspruch auf besondere Vergütung anzukündigen, bevor mit der Ausführung begonnen wird (VOB/B). Textform genügt dafür, ein Handschlag auf der Baustelle nicht.
  • Ohne dokumentierte Freigabe ist der Anspruch nicht automatisch verloren, aber die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Betrieb. Der Streit verzögert dann regelmäßig auch die Zahlung der unstrittigen Positionen der Schlussrechnung.
  • Ein Nachtragsblatt braucht sechs Angaben: Datum, Ursache, Leistung mit Menge, Preis, Auswirkung auf den Termin und die Bestätigung des Auftraggebers. Vor Ort ausgefüllt und fotografiert ist der Vorgang in wenigen Minuten erledigt (Projekterfahrung).

Wann ein Nachtrag entsteht — und wann nicht

Ein Nachtrag ist keine Rechnungsposition, sondern eine Vertragsänderung. Er entsteht, wenn sich das geschuldete Werk nach Vertragsschluss ändert oder ergänzt wird: Der Auftraggeber möchte etwas anderes, oder die Verhältnisse auf der Baustelle verlangen etwas, das im Angebot nicht abgebildet war. Beides ist normal. Im Garten- und Landschaftsbau ist es sogar der Regelfall, weil unter der Oberfläche selten das liegt, was der Ortstermin vermuten ließ. Problematisch wird die Sache erst, wenn die Änderung ausgeführt wird, bevor jemand sie bestätigt hat.

Der zweite Satz ist wichtiger als der erste: Nicht jede Mehrarbeit ist ein Nachtrag. Wer eine Position im eigenen Angebot vergessen hat, hat sich verkalkuliert und trägt das selbst. Wer nacharbeitet, weil das Pflaster sackt, beseitigt einen Mangel und schuldet diese Arbeit ohnehin. Und wer eine Kleinigkeit aus Kulanz miterledigt, sollte das auch so benennen, statt sie später auf die Rechnung zu setzen. Diese drei Fälle sauber vom echten Nachtrag zu trennen, ist die halbe Miete — sie machen einen großen Teil der späteren Diskussionen aus.

Die Abgrenzung hat einen Nutzen über den Streitfall hinaus: Sie zeigt, welche Nachträge der Betrieb selbst verursacht. Häufen sich Nachträge wegen unklarer Leistungsbeschreibungen, liegt der Hebel im Angebot und nicht in der Bauleitung. Häufen sie sich wegen des Baugrunds, gehört ein Vorbehalt in jedes Angebot für Flächenbefestigungen. Wer die Ursachen ein Jahr lang mitschreibt, weiß im Winter, welche Textbausteine zu ändern sind.

  • Echter Nachtrag: Der Auftraggeber ändert Umfang, Material oder Ausführung nach Vertragsschluss
  • Echter Nachtrag: Auf der Baustelle zeigt sich etwas, das im Angebot nicht beschrieben war — Fundamentreste, Leitungen, bindiger Boden, belastetes Material
  • Kein Nachtrag: eine Position, die im eigenen Angebot fehlt, obwohl die Leistung erkennbar dazugehörte
  • Kein Nachtrag: Nacharbeit an der eigenen Leistung, also Mängelbeseitigung
  • Kein Nachtrag: Arbeiten aus Kulanz — sie gehören schriftlich als Kulanz vermerkt, sonst werden sie zum Maßstab
  • Grenzfall: Mehrmengen bei vereinbarten Einheitspreisen; der Leistungsinhalt bleibt gleich, nur die Menge ändert sich
  • Grenzfall: Beschleunigung auf Wunsch des Auftraggebers, etwa Samstagsarbeit vor einem Familienfest

Die typischen Auslöser auf der Galabau-Baustelle

Die Auslöser wiederholen sich von Baustelle zu Baustelle. An erster Stelle steht der Untergrund: bindiger Boden statt tragfähigem Material, Bauschutt aus einem früheren Umbau, Wurzelwerk eines Nachbarbaums, Grundwasser im Aushub. An zweiter Stelle steht die Entsorgung, denn belastetes Material verändert nicht nur die Menge, sondern die Kostenart. An dritter Stelle stehen Leitungen und Schächte, die in keinem Plan verzeichnet sind und deren Lage erst der erste Baggerlöffel zeigt. Wer Flächen befestigt, kennt die Kette aus Aushub, Unterbau und Tragschicht besonders gut; für Betriebe mit diesem Schwerpunkt haben wir sie auf der Seite für Pflasterbau so beschrieben, dass ein Auftraggeber den Aufbau nachvollziehen kann.

Die zweite große Gruppe hat nichts mit dem Boden zu tun, sondern mit Menschen. Während der Bauzeit stehen Auftraggeber täglich im Garten, sehen die entstehende Fläche zum ersten Mal in echt und ändern ihre Meinung. Der Satz „Wenn Sie schon da sind“ leitet in vielen Betrieben mehr unbezahlte Arbeit ein als jeder Baugrund. Er ist nicht böse gemeint, im Gegenteil: Er ist ein Zeichen von Vertrauen. Nur wird aus Vertrauen keine Rechnung, wenn niemand den Vorgang festhält.

AuslöserTypischer FallWas ins Nachtragsblatt gehört
BaugrundBindiger Boden statt tragfähigem Material im TerrassenaushubTiefe, Fläche, Fotos mit Zollstock, Mehrmenge Aushub und Schotter
EntsorgungBauschutt oder belastetes Material im AushubMenge, Materialart, Wiegescheine, Deponiepreis, Transportfahrten
BestandFundamentreste, alte Randsteine, Wurzelstöcke unter der FlächeLage, Umfang, Abbruchaufwand, Gerät, zusätzliche Arbeitszeit
LeitungenNicht eingezeichnetes Kabel oder Drainage im ArbeitsbereichFundstelle, Fotos, Sicherungsaufwand, Wartezeit, Fremdfirma
WasserAnfallendes Schichtenwasser, fehlende Vorflut für die EntwässerungPumpenzeit, zusätzliche Rinnen oder Rigolen, geänderte Höhenlage
ÄnderungswunschTerrasse zwei Reihen breiter, anderes Pflasterformat, ZusatzbeetNeue Menge, Materialpreis, Lieferzeit, Auswirkung auf den Termin
ZugangMaschine kommt nicht auf das Grundstück, Handarbeit statt BaggerGrund der Einschränkung, Mehrstunden, Kleingerät, Transportweg

Fast alle diese Auslöser haben eine Gemeinsamkeit: Sie zeigen sich am Vormittag, wenn die Kolonne bereits auf der Baustelle ist. Die Entscheidung fällt damit unter Zeitdruck, oft ohne Bauleitung vor Ort. Genau deshalb braucht ein Betrieb dafür keine Diskussion, sondern eine Routine, die jeder Vorarbeiter ohne Rückfrage anwenden kann.

Was das Bauvertragsrecht für Außenanlagen vorgibt

Viele Betriebe halten das Bauvertragsrecht für ein Thema des Hochbaus. Das trifft nicht zu: Nach § 650a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Bauvertrag ein Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon (Bürgerliches Gesetzbuch). Außenanlagen sind ausdrücklich genannt. Für einen erheblichen Teil der Aufträge im Garten- und Landschaftsbau gelten damit die Regeln zu Änderungen und Vergütungsanpassung, auch wenn im Angebot kein Wort darüber steht.

Der Ablauf, den das Gesetz vorsieht, ist überraschend nah an der Praxis. Nach § 650b Absatz 1 kann der Besteller eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs begehren, und der Unternehmer ist zur Erstellung eines Angebots über die Mehr- oder Mindervergütung verpflichtet (Bürgerliches Gesetzbuch). Erzielen beide Seiten binnen 30 Tagen (Bürgerliches Gesetzbuch) nach Zugang des Änderungsbegehrens keine Einigung, kann der Besteller die Änderung in Textform anordnen. Das Gesetz zwingt also niemanden zum sofortigen Weiterarbeiten, sondern sieht ausdrücklich einen Schritt vor, an dem verhandelt und ein Preis genannt wird.

Die zweite Grundlage ist die VOB/B. Sie gilt nicht von selbst, sondern nur, wenn sie wirksam vereinbart wurde. Ist sie Vertragsbestandteil, hält § 2 Absatz 5 fest, dass bei geänderter Leistung ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren ist und die Vereinbarung vor der Ausführung getroffen werden soll (VOB/B). Für eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung ist der Anspruch auf besondere Vergütung nach § 2 Absatz 6 dem Auftraggeber anzukündigen, bevor mit der Ausführung begonnen wird (VOB/B). Ob die VOB/B im konkreten Vertrag wirksam einbezogen ist, besonders gegenüber Verbrauchern, ist eine Frage des Einzelfalls und gehört in die rechtliche Prüfung; dieser Beitrag ersetzt sie nicht.

Was „schriftlich“ praktisch bedeutet

Im Alltag wird „schriftlich“ und „in Textform“ gleichgesetzt, rechtlich sind es zwei Dinge. Die Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangt eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die Person des Erklärenden genannt ist — eine E-Mail erfüllt das, eine eigenhändige Unterschrift ist dafür nicht nötig (Bürgerliches Gesetzbuch). Für den Baustellenalltag ist das die entscheidende Erleichterung: Die bestätigende Mail vom Handy genügt in aller Regel, solange Absender, Datum und Inhalt erkennbar sind. Welche Form ein einzelner Vertrag darüber hinaus verlangt, sollte vorab geprüft werden.

Der Ablauf: vom Fund bis zur Freigabe in sieben Schritten

Die folgende Reihenfolge ist bewusst kleinteilig, weil sie von Personen angewendet wird, die gerade im Aushub stehen und weiterarbeiten wollen. Sie funktioniert für den kleinen Nachtrag über wenige hundert Euro genauso wie für den großen, und sie kostet beim eingeübten Ablauf kaum mehr Zeit als eine Zigarettenpause. Entscheidend ist, dass sie ohne Ausnahme durchlaufen wird — auch beim Stammkunden, gerade beim Stammkunden.

Der wichtigste Schritt ist der erste. Solange nichts ausgeführt ist, verhandeln beide Seiten über eine Leistung, die der Auftraggeber noch ablehnen oder anders lösen kann. Sobald die Betonreste im Container liegen, verhandeln beide Seiten über eine Rechnung. Das ist eine völlig andere Ausgangslage, und sie ist für den Betrieb die schlechtere.

In der Praxis dauert dieser Durchlauf auf der Baustelle wenige Minuten, wenn Blatt und Ablauf bekannt sind (Projekterfahrung). Der Zeitaufwand entsteht nicht beim Dokumentieren, sondern beim Warten auf die Antwort. Deshalb gehört zur Routine eine zweite Frage: Was macht die Kolonne so lange? Wer für diesen Fall einen zweiten Arbeitsabschnitt vorbereitet hat, verliert keinen Tag.

Das Nachtragsblatt: sechs Angaben auf einer Seite

Ein Formular ist einer freien Mail überlegen, weil es die Angaben erzwingt, die später fehlen. Freie Beschreibungen aus dem Gedächtnis lassen genau die Punkte weg, die im Streitfall zählen: die Menge, die Grundlage des Preises und die Auswirkung auf den Termin. Ein Block nummerierter Blätter im Fahrzeug kostet wenig und macht den Vorgang für jede Person im Betrieb gleich.

Sechs Angaben reichen aus. Datum und Uhrzeit ordnen den Vorgang ein. Die Ursache trennt den Nachtrag vom Kalkulationsfehler. Leistung und Menge beschreiben, was ausgeführt werden soll. Der Preis nennt die Grundlage, nicht nur die Summe. Die Auswirkung auf den Termin verhindert die zweite Diskussion, die sonst bei der Abnahme geführt wird. Und die Bestätigung des Auftraggebers macht aus dem Papier eine Vereinbarung.

nachtrag-vorlage.txt
Nachtrag Nr. ____ zum Auftrag vom __________
Bauvorhaben: ____________________________________________
Datum: __________  Uhrzeit: ______  Aufgenommen von: __________

1. Ursache (ein Satz)
   Vereinbart war: __________________________________________
   Vorgefunden oder gewünscht ist: __________________________

2. Leistung
   Beschreibung: ____________________________________________
   Menge und Einheit: _______________________________________

3. Preis (netto)
   Grundlage: [ ] Einheitspreis fortgeschrieben  [ ] Stundenlohn
   Lohn: ______ h zu ______ EUR    Material: ______ EUR
   Gerät und Entsorgung: ______ EUR    Summe: ______ EUR

4. Auswirkung auf den Termin
   Bauzeit verlängert sich um ______ Arbeitstage

5. Anlagen
   [ ] Foto Übersicht  [ ] Foto Detail  [ ] Aufmaßskizze  [ ] Wiegeschein

6. Freigabe VOR der Ausführung
   Name: __________________  Funktion: __________________
   Datum: __________  Unterschrift oder Bestätigung per E-Mail


Kurzfassung für die Mail vom Handy

Betreff: Nachtrag ____ - Baustelle ____________ - Freigabe erbeten

Guten Tag,

beim Aushub sind Betonreste aufgetreten, die im Angebot nicht
enthalten sind. Wir haben die Arbeiten an dieser Stelle angehalten.

Zusatzleistung: Abbruch und Entsorgung, rund ______ t.
Preis: ______ EUR netto. Bauzeit: ______ Arbeitstage länger.
Zwei Fotos im Anhang.

Bitte bestätigen Sie diese Mail kurz mit "einverstanden", dann
führen wir die Arbeiten am ______ aus.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Ablage gilt eine einfache Regel: Das ausgefüllte Blatt wird noch auf der Baustelle fotografiert und in den Projektordner geschickt, bevor es im Fahrzeug liegen bleibt. Papier verschwindet, Fotos nicht. Wer zusätzlich eine fortlaufende Nummer je Baustelle vergibt, kann bei der Schlussrechnung in zwei Minuten prüfen, ob jeder Nachtrag abgerechnet ist — und findet dabei regelmäßig einen, der sonst vergessen worden wäre.

Warum die Freigabe vor der Ausführung stehen muss

Für die Reihenfolge sprechen drei voneinander unabhängige Gründe. Der rechtliche ist bereits genannt: Ist die VOB/B vereinbart, ist der Anspruch auf besondere Vergütung vor Beginn der Ausführung anzukündigen (VOB/B), und auch der gesetzliche Weg über § 650b des Bürgerlichen Gesetzbuchs setzt beim Angebot vor der Änderung an. Der kaufmännische Grund wiegt in der Praxis schwerer: Vor der Ausführung reden beide Seiten über eine Möglichkeit, danach über eine Forderung. Der dritte Grund ist der freundlichste: Der Auftraggeber behält die Wahl. Vielleicht will er die zusätzliche Fläche gar nicht, vielleicht wählt er ein günstigeres Material, vielleicht verschiebt er den Teil auf das nächste Jahr.

Die zweite Frage ist die nach der Zuständigkeit. Bei Privatkunden ist zu klären, ob eine Person allein entscheiden darf oder ob beide Eheleute zustimmen wollen — hier hilft es, die Freigabe an beide zu senden. Bei Hausverwaltungen und Architekturbüros entscheidet die Vollmacht, nicht die Anwesenheit auf der Baustelle. Bei kommunalen Auftraggebern kommen Wertgrenzen und interne Freigabewege hinzu, die mehrere Tage dauern können. Wer diese Frage zu Beginn eines Projekts einmal klärt und notiert, spart sie sich bei jedem einzelnen Nachtrag.

Vor der Ausführung ansagen

Die Ankündigung erfolgt, bevor der erste Handschlag an der Zusatzleistung getan ist. Danach ist es keine Ankündigung mehr, sondern eine Nachforderung.

Eine zuständige Person benennen

Zu Projektbeginn wird festgehalten, wer Nachträge freigeben darf und über welchen Weg. Das verhindert Freigaben von Personen, die dazu nicht berechtigt sind.

Textform statt Zuruf

Eine bestätigende Mail genügt und ist in Sekunden geschrieben. Der Zuruf im Garten ist rechtlich nicht wertlos, aber im Streitfall kaum zu belegen.

Preis und Termin zusammen

Jede Freigabe nennt beides. Wer nur den Preis bestätigen lässt, führt die Diskussion über die verschobene Fertigstellung später ein zweites Mal.

Nummer vergeben

Fortlaufende Nummern je Baustelle machen Nachträge in Rechnung, Bautagebuch und Ablage auffindbar und verhindern doppelte oder vergessene Positionen.

Kopie an die Baustelle

Die Kolonne bekommt die freigegebene Fassung, nicht nur das Büro. Sonst wird ausgeführt, was besprochen war, und nicht das, was freigegeben wurde.

Gefahr im Verzug: sichern, melden, nachziehen

Es gibt Fälle, in denen nicht gewartet werden kann: eine angerissene Leitung, eine Böschung, die abzurutschen droht, eine offene Baugrube am Gehweg. Dann steht die Sicherung an erster Stelle. Direkt danach folgt die Meldung an den Auftraggeber, und noch am selben Tag die Nachdokumentation mit Fotos und Zeitangaben. Ist die VOB/B vereinbart, kennt § 2 Absatz 8 den Fall notwendiger Leistungen, die dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprachen und unverzüglich angezeigt wurden (VOB/B). Unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Zögern, nicht in der nächsten Woche.

Was ohne schriftliche Freigabe passiert

Zunächst die gute Nachricht: Der Anspruch ist nicht automatisch verloren. Nach § 632 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist (Bürgerliches Gesetzbuch). Niemand erwartet ernsthaft, dass ein Betrieb vier Tonnen Beton umsonst entsorgt. Die schlechte Nachricht folgt sofort: Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Zusatzauftrag erteilt wurde und welchen Inhalt er hatte, liegt beim Unternehmer. Ohne Blatt und ohne Mail hängt der Anspruch an Erinnerungen, an Zeugen aus dem eigenen Betrieb und an dem, was zufällig fotografiert wurde.

In der Praxis folgt daraus eine Kette, die jeder Betrieb kennt. Die Schlussrechnung wird gekürzt, weil die strittige Position gestrichen wird. Die Zahlung verzögert sich, und zwar nicht nur für den strittigen Teil, sondern häufig für die gesamte Rechnung. Aus einer Sachfrage wird eine Stimmungsfrage; Positionen, die vorher unstrittig waren, werden plötzlich geprüft. Am Ende steht entweder ein Nachlass, den niemand kalkuliert hat, oder ein Verfahren, dessen Kosten den strittigen Betrag übersteigen können. Der Anspruch auf Werklohn verjährt regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende (Bürgerliches Gesetzbuch) — Zeitdruck entsteht also nicht sofort, aber die Erinnerung der Beteiligten verblasst deutlich schneller.

Der teuerste Satz auf der Baustelle

„Das machen wir eben mit, das klären wir später.“ Dieser Satz ist gut gemeint und kostet regelmäßig mehr als die Arbeit selbst. Er verschiebt die Verhandlung an den ungünstigsten Punkt: hinter die Ausführung, in die Schlussrechnung, in eine Situation, in der der Auftraggeber bereits alles hat, was er wollte. Die Alternative dauert fünf Minuten und heißt: kurz anhalten, Blatt ausfüllen, Mail senden, Bestätigung abwarten.
  • Bautagebuch mit Datum, Wetter, Besetzung und besonderen Vorkommnissen wird täglich geführt
  • Fotos entstehen vor, während und nach der Zusatzleistung, mit Maßstab im Bild
  • Aufmaß wird nach Möglichkeit gemeinsam genommen und von beiden Seiten abgezeichnet
  • Mails werden im Projektordner abgelegt, nicht nur im Postfach eines Mobiltelefons
  • Lieferscheine, Wiegescheine und Entsorgungsnachweise werden dem Nachtrag zugeordnet
  • Stundenzettel werden zeitnah eingereicht; bei vereinbarter VOB/B gilt eine Rückgabefrist von sechs Werktagen (VOB/B)
  • Nachträge erscheinen in der Rechnung als eigener Block mit Nummer und Freigabedatum

Wenn die Leistung bereits ausgeführt ist, bleibt ein Zwischenweg, der oft übersehen wird: die nachträgliche Anerkennung. Sie ist deutlich leichter zu erreichen, solange die Arbeit frisch, das Verhältnis gut und die Schlussrechnung noch nicht geschrieben ist. Ein kurzes Schreiben mit Beschreibung, Menge, Preis und der Bitte um Bestätigung kostet nichts und ist am Bautisch häufig erfolgreich. Wer damit bis zur Schlussrechnung wartet, verhandelt gegen eine Summe statt über einen Vorgang.

Wie der Preis eines Nachtrags gebildet wird

Beim gesetzlichen Weg richtet sich die Vergütungsanpassung nach § 650c des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Die Höhe bestimmt sich nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn (Bürgerliches Gesetzbuch). Greift der Unternehmer dabei auf die Ansätze einer vereinbarungsgemäß hinterlegten Urkalkulation zurück, wird vermutet, dass die daraus fortgeschriebene Vergütung den Kosten entspricht (Bürgerliches Gesetzbuch). Für den Betrieb heißt das: Eine nachvollziehbare Kalkulation ist kein Bürokram, sondern die Grundlage der eigenen Position.

Ist die VOB/B vereinbart, gilt der bekannte Weg über § 2 Absatz 5: Bei einer geänderten Leistung ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren, und diese Vereinbarung soll vor der Ausführung getroffen werden (VOB/B). Die Formulierung „soll“ ist dabei kein Freibrief für später, sondern eine deutliche Aufforderung. Für Leistungen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, kommt die Ankündigungspflicht aus Absatz 6 hinzu.

In der Kalkulation selbst bewährt sich Zurückhaltung bei Pauschalen. Wer den Nachtrag mit einer runden Summe aus dem Bauch abgibt, wird sie erklären müssen, sobald der Auftraggeber nachrechnet. Eine aufgeschlüsselte Position mit Lohn, Material, Gerät und Entsorgung ist prüfbar und wird deshalb seltener bestritten. Stundenlohnarbeiten sind sinnvoll, wo sich die Menge vorher nicht bestimmen lässt, verlangen aber tägliche Rapportzettel; bei vereinbarter VOB/B sind vom Auftraggeber nicht zurückgegebene Stundenlohnzettel nach Ablauf von sechs Werktagen als anerkannt anzusehen (VOB/B).

  1. Grundlage benennen: fortgeschriebener Einheitspreis, neuer Einheitspreis oder Stundenlohn
  2. Lohnstunden mit dem Verrechnungssatz ansetzen, der Lohnnebenkosten, Fahrzeuge und Verwaltung tatsächlich deckt
  3. Material mit Beleg, Entsorgung mit Wiegeschein, Gerät mit Vorhaltesatz ausweisen
  4. Rüst- und Umsetzzeiten für den zusätzlichen Vorgang gesondert aufführen, statt sie zu verschweigen
  5. Minderleistungen im selben Blatt gutschreiben, wenn durch die Änderung etwas entfällt
  6. Auswirkung auf die Bauzeit in Arbeitstagen angeben, nicht in Wochen
  7. Gültigkeit des Nachtragsangebots befristen, damit Materialpreise nicht zum Risiko werden

Abschlag auf strittige Nachträge

Wenn eine Änderung angeordnet ist und über die Höhe der Mehrvergütung keine Einigung besteht, sieht § 650c Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Zwischenlösung vor: Der Unternehmer kann nach Beginn der Ausführung 80 Prozent (Bürgerliches Gesetzbuch) einer in seinem Angebot genannten Mehrvergütung als Abschlagszahlung verlangen. Damit muss ein Betrieb den Streit über den letzten Euro nicht vorfinanzieren. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, sollte vor der Anwendung geprüft werden.

Nachträge vorbeugen: Grenzen im Angebot und auf der Website

Der beste Nachtrag ist der, der nicht entsteht. Ein sauberes Angebot beschreibt nicht nur, was gemacht wird, sondern auch, was nicht enthalten ist und unter welchen Annahmen kalkuliert wurde: angenommene Bodenverhältnisse, Zugang für Maschinen, Entsorgungsweg, bauseits gestelltes Wasser und Strom, Lagerfläche für Material. Dazu gehören Einheitspreise für die Mehrmengen, die erfahrungsgemäß auftreten — Aushub, Schotter, Entsorgung. Wer diese Preise vorab vereinbart, muss im Ernstfall nur noch die Menge freigeben lassen und nicht mehr den Preis verhandeln.

Ein Teil dieser Arbeit lässt sich auf die eigene Website vorverlagern. Leistungsseiten, die den Aufbau einer Fläche mit Tragschicht, Bettung und Randeinfassung erklären, machen verständlich, warum ein Angebot mehr enthält als Pflaster und Fugensand. Ein Anfrageformular, das Zugang, Fläche, Bestand und Wunschtermin abfragt, liefert die Angaben, die sonst erst beim Ortstermin auffallen. Eine Referenzgalerie zeigt Größenordnungen, und eine Seite zu Leistungen und Preisen gibt einen Rahmen, in dem sich Erwartungen bilden. Nachträge entstehen seltener, wenn der Auftraggeber vor der Unterschrift verstanden hat, was er kauft.

Der Nebeneffekt ist ein besserer Bestand an Belegen. Wer für Nachträge ohnehin Fotos vor, während und nach der Zusatzleistung macht, hat am Ende der Saison eine Bildstrecke, die sich für die Referenz eignet — dokumentierte Bauabläufe sind für Auftraggeber oft überzeugender als das fertige Bild allein. Der Betrieb Viktor Waldbauer Garten- und Landschaftsbau aus Nordstemmen führt Arbeiten wie Sandplatten, Terrassen, Zisternen und komplette Gartenanlagen aus; gerade bei solchen Gewerken entscheidet der unsichtbare Teil unter der Oberfläche über den Preis, und genau dieser Teil lässt sich nur mit Bildern aus der Bauphase erklären.

  • Angebot benennt Annahmen zu Boden, Zugang, Entsorgung und bauseitigen Leistungen
  • Ein Vorbehalt für unvorhergesehene Hindernisse im Baugrund ist in jedem Angebot für Flächen enthalten
  • Einheitspreise für wahrscheinliche Mehrmengen sind vorab vereinbart
  • Der Freigabeweg für Nachträge steht im Auftrag, mit Namen und Kontaktweg
  • Nachtragsblätter liegen nummeriert in jedem Fahrzeug
  • Ein Ordner je Baustelle sammelt Fotos, Blätter, Mails und Belege am selben Tag
  • Nach jeder Saison werden die Ursachen ausgewertet und die Angebotstexte angepasst

Wenn es doch strittig wird: der geordnete Weg

Der erste Schritt im Streitfall ist eine Trennung, die viele Betriebe zu spät vornehmen: unstrittige Positionen von strittigen trennen. Eine Schlussrechnung, in der die strittigen Nachträge klar ausgewiesen sind, lässt sich zum größten Teil bezahlen. Eine Rechnung, in der alles vermischt ist, wird als Ganzes geprüft und als Ganzes verzögert. Diese Trennung ist keine Schwäche, sondern eine Einladung, den unproblematischen Teil sofort abzuschließen.

Der zweite Schritt ist die gemeinsame Feststellung des Sachverhalts. Ein gemeinsames Aufmaß, notfalls mit einem neutralen Dritten, klärt Mengen zuverlässiger als jeder Schriftwechsel. Danach folgt eine Aufforderung in Textform mit angemessener Frist und einer klaren Angabe, worüber Einigkeit besteht und worüber nicht. Eigenmächtige Arbeitseinstellungen sind riskant und sollten nicht ohne vorherige Prüfung erfolgen; sie können teurer werden als der strittige Nachtrag.

Der dritte Schritt ist die Eskalation mit Augenmaß. Vor einem Verfahren stehen Schlichtungs- und Mediationsangebote, wie sie unter anderem über Handwerkskammern und Verbände erreichbar sind. Spätestens wenn Beträge im vierstelligen Bereich strittig bleiben, lohnt eine anwaltliche Einschätzung, bevor die Schlussrechnung gestellt wird. Dieser Beitrag beschreibt die betriebliche Praxis und ersetzt diese Prüfung nicht; die Bewertung des Einzelfalls bleibt der Rechtsberatung vorbehalten.

Ein Nachtrag, der vor der Ausführung eine Nummer, einen Preis und eine Bestätigung hat, ist eine Rechnungsposition. Derselbe Nachtrag ohne diese drei Angaben ist eine Verhandlung mit ungewissem Ausgang.

Dieser Artikel basiert auf Daten aus: Bürgerliches Gesetzbuch (§ 126b, § 632, § 650a, § 650b, § 650c sowie Verjährungsvorschriften), VOB/B (§ 1, § 2 und § 15) und eigener Projekterfahrung aus der Zusammenarbeit mit Betrieben im Garten- und Landschaftsbau.

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