Impressumspflicht: Was auf die Galabau-Website gehört
Paragraf 5 DDG verständlich erklärt: welche Angaben Einzelunternehmen und GmbH brauchen, wo der Link stehen muss und welche Fehler regelmäßig abgemahnt werden.
Paragraf 5 DDG verständlich erklärt: welche Angaben Einzelunternehmen und GmbH brauchen, wo der Link stehen muss und welche Fehler regelmäßig abgemahnt werden.
Datenschutzerklärung, Kontaktformular, Einwilligung, Hosting in Deutschland, Auftragsverarbeitung und Reichweitenmessung ohne Cookies — sachlich sortiert für Galabau-Betriebe.
Bauleistung und Pflanzung verjähren unterschiedlich, Anwachsgarantie ist keine Gewährleistung: Fristen, Abnahme, Pflegehinweise und Übergabe geordnet.
Wann im Galabau ein Nachtrag entsteht, wie er in Minuten dokumentiert wird, warum die Freigabe vor der Ausführung stehen muss und was ohne sie auf der Rechnung passiert.
Wann kommen wir, wie lange dauert es, was passiert bei Regen, wo liegt das Material: Wie Galabau-Betriebe diese vier Fragen vorab klären und Anrufe spürbar reduzieren.
Was ein Galabau-Angebot enthalten muss: Leistungsverzeichnis, belegte Mengen, Ausschlüsse, Bindefrist und Zahlungsplan. Dazu Varianten und ein Rhythmus zum Nachfassen.
Warum Ausbildungsplätze im Garten- und Landschaftsbau unbesetzt bleiben und wie eine Ausbildungsseite Jugendliche, Eltern und Schulen erreicht — sachlich, ohne Beschönigung.
Warum eine eigene Karriereseite mehr trägt als eine Anzeige im Portal: Alltag, Team, Fahrzeuge, Ausbildung, Weiterbildung und ein Bewerbungsweg, der kurz bleibt.
Was in eine Galabau-Stellenanzeige gehört: Aufgaben, Arbeitszeit, Fahrzeug, Weiterbildung und ein Ansprechpartner mit Namen — rechtssicher formuliert und ohne Anschreiben.