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Gewerke in der Praxis

Mähroboter-Service im Galabau: Igelschutz und Winterlager

Mähroboter-Service im Galabau: was der Umweltausschuss zur Nachtpause empfiehlt, Nachtpause im Vertrag, Winterlager im Herbst und die passende Leistungsseite.

21 Min. Lesezeit GrünpflegeMähroboterIgelschutzSaisonplanung

Kurz und einfach erklärt

Es geht um Mähroboter im Garten. Viele Kunden haben so ein Gerät. Ein Betrieb kann sich das ganze Jahr darum kümmern.

Igel sind vor allem nachts unterwegs. Ein Mähroboter kann sie verletzen. Darum soll er nachts still stehen.

Im Bundestag gab es einen Antrag für eine Pause in der Nacht. Ein Ausschuss rät, den Antrag abzulehnen. Laut Antrag haben manche Städte schon eigene Regeln.

Der Betrieb schreibt die Pause in den Vertrag. Er stellt die Zeiten ein. Bei jedem Besuch prüft er sie.

Im Herbst holt der Betrieb das Gerät ab. Er macht es sauber und lagert es. Im Frühjahr bringt er es zurück. Wir bauen die Seite, auf der Kunden das buchen.

Im Oktober läuft die Mähsaison aus, und auf vielen Rasenflächen fahren die Mähroboter ihre letzten Runden. Gleichzeitig sind Igel bis Mitte November auf Futtersuche, bevor sie in den Winterschlaf gehen (Deutsche Wildtier Stiftung). In diese Wochen fällt eine Empfehlung aus Berlin: Der Umweltausschuss des Bundestags rät, den Antrag auf eine bundesweite Nachtpause für Mähroboter abzulehnen (BT-Drs. 21/6736). Für Betriebe im Garten- und Landschaftsbau ist das kein Grund, das Thema liegen zu lassen, sondern ein Anlass, den Mähroboter als eigene Leistung zu zeigen: Installation im Frühjahr, eine Nachtpause, die im Vertrag steht, Wartung in der Saison, Reinigung und Winterlager im Herbst. Dieser Beitrag ordnet ein, was der Ausschuss empfohlen hat und was nicht, warum der Herbst die heikle Zeit ist und wie eine Leistungsseite aufgebaut ist, über die Privatkunden das Winterlager buchen und den Saisonstart gleich mit. Er ersetzt keine Rechtsberatung; wo es um Vorschriften geht, steht die Fundstelle dabei.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Umweltausschuss des Bundestags empfiehlt, den Antrag 21/6011 für eine bundesweite Nachtpause von Mährobotern abzulehnen (Beschlussempfehlung vom 24.06.2026, BT-Drs. 21/6736). Eine Beschlussempfehlung ist weder Gesetz noch Erlaubnis.
  • Acht Länder, darunter Niedersachsen, baten den Bund im November 2025 um Regeln für Dämmerung und Nacht (UMK, TOP 26). Vor dem ersten Vertrag in einer Gemeinde fragt der Betrieb nach, ob dort eigene Vorgaben gelten.
  • 47 Prozent der 370 vom Leibniz-IZW ausgewerteten Igel mit Schnittverletzungen durch elektrische Gartengeräte überlebten nicht (Leibniz-IZW). Bis Mitte November sind Igel auf Futtersuche (Deutsche Wildtier Stiftung).
  • Die Nachtpause gehört als Vertragsinhalt in den Servicevertrag: Fahrzeiten nur bei Tageslicht, bei der Übergabe eingestellt und protokolliert, bei jeder Wartung geprüft, Änderungen nur nach Absprache.
  • Vorformulierte Verträge mit Privatkunden binden höchstens zwei Jahre (§ 309 Nr. 9 BGB). Auf der Leistungsseite steht der Gesamtpreis (§ 3 PAngV), die erste Laufzeit in derselben Zeile daneben.
  • Das Winterlager wird im Oktober gebucht und mit dem Frühjahrsstart verknüpft. Das Formular fragt Gerätetyp, Rasenfläche und Abholung ab, die Bestätigung nennt schon den Rückgabetermin.

Was der Bundestag zur Nachtpause beraten hat

Den Anstoß gab ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19. Mai 2026 mit dem Titel „Igel vor Mährobotern wirksam schützen“ (BT-Drs. 21/6011). Er forderte die Bundesregierung auf, die Betriebszeiten von Mährobotern bundeseinheitlich auf Tageshelligkeit zu beschränken. Hersteller sollten ab 2027 bei Neugeräten den Nachtbetrieb technisch ausschließen, und zwar von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang, unabhängig von den Einstellungen der Nutzer (BT-Drs. 21/6011). Für Geräte, die schon im Einsatz sind und Helligkeitssensoren samt Internet- oder Mobilfunkverbindung haben oder per App gesteuert werden, verlangte der Antrag bis März 2027 ein kostenloses Software-Update (BT-Drs. 21/6011). Bis 2030 sollte eine Zertifizierung für igelsichere Geräte Voraussetzung für den Marktzugang werden (BT-Drs. 21/6011).

Federführend war der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Er hat den Antrag am 24. Juni 2026 abschließend behandelt (BT-Drs. 21/6736), die Drucksache mit Beschlussempfehlung und Bericht trägt das Datum vom 26. Juni 2026. Die Empfehlung selbst ist ein einziger Satz:

Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/6011 abzulehnen.

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, BT-Drs. 21/6736

Sie kam mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zustande (BT-Drs. 21/6736). Für Betriebe sind die Begründungen, die der Bericht wiedergibt, aufschlussreicher als das Ergebnis. Die Union hielt das Anliegen für nachvollziehbar, sah eine naturnahe Gartengestaltung aber als sinnvoller an als ein Nachtfahrverbot und verwies auf den bürokratischen Aufwand. Die SPD nannte die Verletzungen der Tiere vermeidbar und ernst zu nehmen, sah aber keine Zuständigkeit des Bundes. Die antragstellende Fraktion verwies darauf, dass sich Kommunen eine bundesweite Regel wünschten, statt jeweils eigene zu treffen; als Beispiel führte sie an, die Stadt Cottbus habe kürzlich eine entsprechende Verordnung erlassen (BT-Drs. 21/6736).

Für die Einordnung zählt vor allem eines: Eine Beschlussempfehlung ist eine Empfehlung an das Plenum, kein Gesetz und auch keine Erlaubnis. Sie ändert nichts daran, was eine Gemeinde vor Ort regeln kann, und nichts an den Gründen, aus denen Kunden nach einem Mähroboter fragen, der nachts an der Ladestation steht. Wer die Leistungsseite für den Mähroboter-Service schreibt, nennt deshalb den Stand ohne Prognose: Antrag, Empfehlung, Fundstelle. Der Rest der Seite handelt davon, was der Betrieb tut.

Länder, Gemeinden, Lärmschutz: wer was regelt

Auf Länderebene ist das Thema älter als der Antrag. Die 105. Umweltministerkonferenz hielt am 14. November 2025 in Saarbrücken fest, dass motorisierte Gartengeräte, insbesondere Rasenmähroboter, eine zunehmende und erhebliche Gefahr für kleine Wildtiere wie Igel und Amphibien darstellen können, und hielt einen deutlich höheren Schutz für erforderlich (UMK, TOP 26). Acht Länder, darunter Niedersachsen, gingen in einer Protokollerklärung weiter und baten die Bundesregierung um bundeseinheitliche Regeln mit zeitlichen Vorgaben für den Betrieb in den Dämmerungs- und Nachtstunden (UMK, TOP 26). Dieselben Länder forderten die Bundesregierung auf, einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes erneut vorzulegen, der ein Mähverbot bei Dunkelheit vorsah und der Diskontinuität unterfallen ist (UMK, TOP 26).

Für den Lärmschutz gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Sie verbietet in Wohngebieten, Geräte und Maschinen aus ihrem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie werktags von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr im Freien zu betreiben (§ 7 Abs. 1 32. BImSchV). Der Anhang führt Rasenmäher auf, Mähroboter nennt er nicht eigens. Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung schreibt dazu, Mähroboter dürften im Gegensatz zu anderen elektrischen Rasenmähern wegen ihrer geringen Geräuschemissionen zeitlich unbegrenzt eingesetzt werden, also auch nachts und an Sonn- und Feiertagen (Leibniz-IZW). Für Laubbläser, Freischneider und Trimmer, die im Pflegealltag daneben laufen, gelten dagegen feste Zeitfenster; was das für die Tourenplanung heißt, steht im Beitrag Leise pflegen: Zeitfenster für Laubbläser und Trimmer.

Bleiben die Gemeinden. Ob eine Kommune den nächtlichen Betrieb von Mährobotern selbst einschränken kann, ist nicht einheitlich geklärt. Der Antrag spricht ausdrücklich von rechtlichen Bedenken bei Ländern und Kommunen zur eigenen Regelungsbefugnis (BT-Drs. 21/6011). Für den Betrieb heißt das praktisch: vor dem ersten Vertrag in einer Gemeinde nachfragen, ob dort eine Allgemeinverfügung oder Verordnung gilt, und die Antwort mit Datum in der Kundenakte ablegen. Auf der Website steht dann kein Rechtsrat, sondern ein Satz wie: „Wir stellen die Fahrzeiten nach den Vorgaben Ihrer Gemeinde ein und planen den Mähbetrieb bei Tageslicht.“

Kein Rechtsrat auf der Leistungsseite

Die Website erklärt, was der Betrieb einstellt und warum. Ob ein bestimmter Betrieb des Geräts zulässig ist, beantworten im Einzelfall Gemeinde, Ordnungsamt oder eine rechtliche Beratung, nicht die Leistungsseite und nicht dieser Beitrag. Ein Satz mit Fundstelle und Stand hilft dem Kunden mehr als eine Behauptung darüber, was erlaubt ist.

Warum der Herbst die heikle Zeit ist

Die Zahlen, auf die sich die Debatte stützt, kommen zu einem großen Teil vom Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung. Forschende des Instituts analysierten 370 in Deutschland dokumentierte Fälle von Schnittverletzungen an Igeln, die auf elektrische Gartenpflegegeräte zurückgehen, aufgefunden zwischen Juni 2022 und September 2023 (Leibniz-IZW). 47 Prozent der gefundenen und gemeldeten Tiere überlebten die Verletzung nicht (Leibniz-IZW). Mindestens 60 Prozent der Igel mit Schnittverletzungen wurden erst Tage oder in einigen Fällen Wochen nach dem Unfall gefunden (Leibniz-IZW). Die Auswertung bezieht sich auf elektrische Gartenpflegegeräte insgesamt, nicht allein auf Mähroboter.

In einer weiteren Untersuchung prüfte das Team, wie 19 handelsübliche Mähroboter auf Igelkadaver reagierten (Leibniz-IZW). Abgesehen von einem einzigen Vorfall mussten alle Geräte die Kadaver physisch berühren, um sie zu entdecken, und kleinere Igel erwiesen sich als erheblich gefährdeter als größere (Leibniz-IZW). Daraus entwickelten die Forschenden ein Testprotokoll, das sie auf europäischer Ebene verpflichtend einführen möchten. Ein standardisiertes Prüfverfahren, das beim Kauf igelsicherer Geräte Orientierung gibt, gibt es in Deutschland bislang nicht, stellt der Antrag fest (BT-Drs. 21/6011).

Für die Saisonplanung zählt vor allem der Kalender. August und September sind die Hauptgeburtsmonate der Igel (NABU), und bis Mitte November sind die Tiere auf Futtersuche, bevor sie in den Winterschlaf gehen (Deutsche Wildtier Stiftung). Im Oktober treffen die letzten Mähgänge also auf Igel, die sich vor dem Winter ein Fettpolster anfressen müssen. Der Winterschlaf dauert von November bis März (Deutsche Wildtier Stiftung), also bis in die Wochen, in denen die ersten Geräte wieder in Betrieb gehen. Wer den Saisonstart im Frühjahr übernimmt, plant die Fahrzeiten deshalb vom ersten Tag an so, dass der Roboter nachts parkt.

Rechtlich ist der Igel kein Randthema. Das Leibniz-IZW spricht von besonders geschützten Tieren (Leibniz-IZW), und für besonders geschützte Arten gilt das Verbot, wild lebende Tiere zu verletzen oder zu töten (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Seit 2020 steht der Igel zudem auf der Vorwarnliste der bundesdeutschen Roten Liste (Leibniz-IZW). Ein Betrieb, der Mähroboter einrichtet und wartet, muss daraus keine eigene Rechtsauslegung machen. Er kann aber zeigen, dass er das Thema kennt und die naheliegende Vorkehrung, die Nachtpause, nicht dem Zufall überlässt.

Der Mähroboter-Service als Jahresleistung

Die Geräte sind kein Nischenprodukt mehr. Von Januar bis April 2025 wurden in Deutschland 110.000 Mähroboter verkauft, 45 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum (gfu, Daten: NIQ). Jedes dieser Geräte braucht einen Platz für die Ladestation, eine Karte oder einen Begrenzungsdraht, Messer, die von Zeit zu Zeit getauscht werden, und im Herbst einen trockenen Ort für den Winter. Viele Käufer erledigen das selbst. Andere wollen es nicht, können es nicht oder haben die Gartenpflege ohnehin an einen Betrieb vergeben. Für diesen Kundenkreis ist der Mähroboter-Service die naheliegende Ergänzung, und er gehört in das Segment, das im Garten- und Landschaftsbau den größten Umsatzanteil trägt: Auf den Privatgarten entfielen 2025 annähernd 57 Prozent des Branchenumsatzes (BGL).

Auf der Website wird daraus eine Leistung mit vier Servicemarken über das Jahr: Installation, Nachtpause, Wartung, Einlagerung. Das Mockup oben zeigt sie als Jahresband von März bis November; die Monate sind ein Planungsbeispiel und verschieben sich je nach Witterung und Region. Für die Leistungsbeschreibung lassen sie sich in sechs Bausteine zerlegen, die der Kunde einzeln oder zusammen bucht:

Installation und Übergabe

Ladestation setzen, Karte oder Begrenzungsdraht anlegen, Flächen aussparen, die der Kunde nicht gemäht haben will. Bei der Übergabe stehen die eingestellten Fahrzeiten im Protokoll, das der Kunde gegenzeichnet.

Nachtpause im Vertrag

Der Roboter fährt nur bei Tageslicht und parkt über Nacht an der Ladestation. Der Betrieb stellt das bei der Übergabe ein, hält es im Vertrag fest und prüft es bei jedem Wartungstermin.

Wartung in der Saison

Messer und Verschleißteile prüfen, Räder und Sensoren reinigen, Software nach Angabe des Herstellers aktualisieren, die Karte nach Umbauten im Garten anpassen. Ein Termin im Sommer, auf Wunsch ein zweiter.

Herbstreinigung

Nach dem letzten Mähgang Gehäuse und Unterseite reinigen, Messer abnehmen oder tauschen, Ladekontakte säubern. Der Zustand wird mit Fotos festgehalten, damit Kunde und Betrieb im Frühjahr wissen, was zu tun ist.

Winterlager

Abholung im Oktober oder November, trockene und frostfreie Lagerung im Betrieb, Akku nach Vorgabe des Herstellers. Wer das Gerät selbst einlagern möchte, bucht nur Reinigung und Prüfung.

Start im Frühjahr

Rückgabe, Aufbau der Ladestation, Karte prüfen, Fahrzeiten bei Tageslicht einstellen, erster Mähgang mit dem Kunden. Der Termin wird schon bei der Einlagerung vereinbart und in der Bestätigung genannt.

Diese Bausteine lassen sich einzeln verkaufen oder zu einem Jahresservice bündeln. Für die Website ist die Bündelung der stärkere Auftritt, weil sie das Problem des Kunden über das ganze Jahr löst: Er muss sich um nichts kümmern, und sein Roboter ist so eingestellt, dass er nachts parkt. Wie ein Pflegevertrag mit Leistungsverzeichnis, Turnus und Laufzeit auf der Seite beschrieben wird, zeigt der Beitrag Pflegeverträge anbieten: Umfang, Turnus, Anfrage; der Mähroboter-Service ist dort eine Position mehr, die sich gut mit dem Rasenschnitt an Rändern und Kanten verbinden lässt.

Die Nachtpause als Vertragsinhalt

Technisch ist die Nachtpause selten das Problem. Der Antrag geht davon aus, dass eine Betriebseinstellung, die den Nachtbetrieb ausschließt, bei den meisten Geräten mit Helligkeitsbewertung oder App-Steuerung schon heute verfügbar ist (BT-Drs. 21/6011). Der Unterschied liegt darin, wer sie einstellt und ob sie hält. Eine Einstellung, die der Kunde im Juni für einen Abend im Garten ändert, ist im Juli vergessen. Gehört die Nachtpause zum Vertrag, wird sie bei jedem Termin geprüft und jede Änderung dokumentiert.

Was der Vertrag dazu regelt, passt in wenige Zeilen. Die Übersicht trennt, was in den Vertrag gehört, was auf die Leistungsseite gehört und was der Betrieb intern festhält:

RegelungIm VertragAuf der LeistungsseiteIntern festgehalten
Fahrzeitennur bei Tageslicht, Zeitfenster bei der Übergabe eingetragen„Ihr Roboter parkt nachts an der Ladestation.“Übergabeprotokoll mit Zeitplan
Bezug zur DämmerungPause mindestens von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgangkurzer Hinweis auf den Antrag 21/6011 mit StandZeitfenster je Monat, wenn das Gerät feste Uhrzeiten braucht
Änderungennur nach Absprache, auf Wunsch per Nachricht„Sie möchten andere Zeiten? Sprechen Sie uns an.“Datum, Anlass, neue Zeiten
Gemeindekommunale Vorgaben gehen vor„Wir richten uns nach den Vorgaben Ihrer Gemeinde.“Auskunft der Gemeinde mit Datum
WartungPrüfung der Fahrzeiten bei jedem TerminLeistungsliste mit TerminenWartungsprotokoll mit Fotos
EinlagerungZeitraum, Abholung, RückgabeBuchung über das AnfrageformularLagerplatz, Zustand, Kundennummer

Die Formulierung „Pause von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang“ ist bewusst schlicht. Der Antrag nannte als Nachtbetrieb den Zeitraum von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang (BT-Drs. 21/6011); wer diesen Puffer übernimmt, verkürzt die Fahrzeit im Herbst spürbar. Ob der Betrieb ihn anbietet, ist eine Frage des Angebots, nicht der Pflicht. Auf der Seite gehört dann ein Satz dazu, warum: Igel sind vorwiegend nachtaktiv (Deutsche Wildtier Stiftung), und das Gerät soll in der Dämmerung schon an der Ladestation stehen.

Kein Versprechen, das der Betrieb nicht halten kann

Der Betrieb stellt ein, prüft und dokumentiert. Er kann nicht verhindern, dass ein Kunde die Zeiten zwischen zwei Terminen selbst ändert. Deshalb steht im Vertrag, dass Änderungen über den Betrieb laufen sollen, und auf der Seite steht kein Wort wie „igelsicher“. Ein standardisiertes Prüfverfahren, das eine solche Aussage tragen könnte, gibt es bislang nicht (BT-Drs. 21/6011).

Winterlager: was im Oktober und November passiert

Das Winterlager ist der Teil der Leistung, der sich jetzt verkaufen lässt. Der letzte Mähgang liegt je nach Witterung im Oktober oder Anfang November, danach steht das Gerät bis zum Frühjahr. Bleibt es eingeschaltet auf der Fläche, kann es an milden Tagen weiterfahren, während Igel noch bis Mitte November auf Futtersuche sind (Deutsche Wildtier Stiftung). Holt der Betrieb es ab, ist der Rasen für den Winter frei, und das Gerät kommt im Frühjahr gereinigt und geprüft zurück. Der Ablauf in fünf Schritten:

Der Kunde bucht über das Formular einen Abhol- oder Bringtermin und gibt Gerätetyp, ungefähre Rasenfläche und den Zustand der Messer an. Der Betrieb bestätigt Termin und Gesamtpreis schriftlich, bevor er losfährt.

Auf der Leistungsseite gehört das Winterlager deshalb nicht in eine Fußnote, sondern auf eine eigene Karte mit Knopf: „Winterlager buchen“. Darunter stehen drei Angaben, die Kunden vorab wissen wollen: bis wann gebucht werden kann, ob abgeholt wird und wann das Gerät zurückkommt. Wer im Oktober eine Aktion daraus macht, stellt sie zusätzlich auf den Wechselplatz der Startseite; wie das funktioniert, beschreibt der Beitrag Herbstarbeiten auf der Website: die zweite Saison zeigen.

Obhut und Versicherung vorab klären

Mit der Einlagerung nimmt der Betrieb fremde Geräte in seine Obhut. Ob und wie die bestehenden Versicherungen das abdecken, klärt der Betrieb mit seinem Versicherer, bevor die Aktion online geht. Auf die Seite gehört dann ein sachlicher Satz zur Lagerung, keine Zusage über die Höhe einer Entschädigung.

Preise, Laufzeit, Widerruf und Steuer

Ein Mähroboter-Service richtet sich überwiegend an Privatkunden, und damit gelten die Regeln für Verbraucher. Wer Preise nennt, nennt Gesamtpreise (§ 3 PAngV), also Preise einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (§ 2 Nr. 3 PAngV). Für die Pakete heißt das: Installation, Jahresservice und Winterlager jeweils mit Gesamtpreis und mit der Einheit, auf die er sich bezieht, etwa je Gerät oder je Saison. Steht ein Jahrespreis auf der Seite, steht die erste Laufzeit direkt daneben, nicht in einer Fußnote. Mehr dazu im Beitrag Preisangaben und Werbung: die Regeln für Galabau-Seiten.

Wird der Service als Vertrag über mehrere Jahre angelegt, setzt das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Grenzen. Eine Laufzeit, die den Kunden länger als zwei Jahre bindet, ist in vorformulierten Bedingungen unwirksam (§ 309 Nr. 9 BGB). Eine stillschweigende Verlängerung ist nur zulässig, wenn der Vertrag danach auf unbestimmte Zeit weiterläuft und der Kunde ihn jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen kann (§ 309 Nr. 9 BGB). Für den Mähroboter-Service passt in der Regel eine erste Laufzeit von einer Saison, die danach auf unbestimmte Zeit weiterläuft und mit einem Monat Frist kündbar ist; das verstehen Privatkunden auf Anhieb.

Kann der Kunde den Vertrag direkt auf der Website abschließen, muss er ihn dort auch über eine Kündigungsschaltfläche kündigen können (§ 312k BGB). Wird der Vertrag dagegen beim Kunden im Garten unterschrieben, ist er in der Regel ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag (§ 312b BGB), und die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (§ 355 BGB). Wie Belehrung und ein Beginn vor Ablauf der Frist zusammengehen, beschreibt der Beitrag Widerrufsrecht bei Privatkunden: Vertrag am Gartentisch.

Für den Kunden ist schließlich die Steuer ein Argument. Für Handwerkerleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 1.200 Euro (§ 35a EStG); für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt eine Ermäßigung um 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro (§ 35a EStG). Begünstigt sind nur Arbeitskosten, und der Kunde braucht eine Rechnung und muss auf das Konto des Betriebs zahlen (§ 35a EStG). Außerdem muss die Leistung im Haushalt des Kunden erbracht werden (§ 35a EStG): Arbeiten im Garten, etwa Installation und Wartung, können darunter fallen, Reinigung und Lagerung im Betrieb nicht. Welche Position unter welche Ermäßigung fällt, entscheidet das Finanzamt; der Betrieb weist Arbeits- und Materialkosten auf der Rechnung getrennt aus. Einzelheiten stehen im Beitrag Steuerbonus nach § 35a EStG: was auf die Rechnung gehört.

Preis und Laufzeit nebeneinander

Auf der Leistungsseite stehen neben jedem Jahrespreis die erste Laufzeit und die Kündigungsfrist danach, in derselben Zeile. Ein Ab-Preis ist nur dann richtig, wenn er für eine beschriebene Leistung tatsächlich erreichbar ist, und er trägt einen Stand, damit Kunden sehen, für welche Saison er gilt.

Die Leistungsseite von oben nach unten

Der Mähroboter-Service bekommt eine eigene Unterseite, verlinkt aus der Gartenpflege und aus der Leistungsübersicht des Betriebs. Eine eigene Adresse ohne Jahreszahl hat den Vorteil, dass sie jedes Jahr wieder trägt und nur Termine und Preisstand wechseln. Der Aufbau folgt den Fragen, die ein Kunde in dieser Reihenfolge stellt:

  1. Einstieg mit Saisonband: was der Betrieb über das Jahr übernimmt, von der Installation bis zum Winterlager, in einem Bild.
  2. Leistungen einzeln: Installation, Wartung, Herbstreinigung, Winterlager und Frühjahrsstart, je mit zwei Sätzen und dem, was der Kunde selbst tun muss.
  3. Die Nachtpause erklärt: was eingestellt wird, warum, und dass Änderungen über den Betrieb laufen, mit einem kurzen Hinweis auf den Stand der Debatte und der Fundstelle.
  4. Die Karte „Winterlager buchen“: Buchungsschluss, Abholung oder Anlieferung, Rückgabetermin und der Knopf zum Formular.
  5. Preise und Laufzeit: Gesamtpreise je Gerät und Saison, erste Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisstand.
  6. Einsatzgebiet: Orte und Radius, in denen abgeholt wird, damit Anfragen von außerhalb gar nicht erst entstehen.
  7. Häufige Fragen: Sonntagsbetrieb, Geräte mit Draht oder ohne, Lagerung, Steuer.

Das Formular stellt die Fragen, die sonst am Telefon geklärt werden: Gerätetyp und Baujahr, ungefähre Rasenfläche in Quadratmetern, Abholung oder Anlieferung, Wunschtermin, Zustand der Messer und ein Foto der Ladestation. Wie ein Formular aussieht, das so vorsortiert, zeigt unsere Seite zum Anfrageformular im Galabau. Wer das Thema über das Jahr staffeln will, findet in der Saisonplanung für die Website den Rahmen dafür.

Bilder helfen hier mehr als bei vielen anderen Leistungen, weil der Kunde sich vorstellen muss, wo die Ladestation steht und wie sein Gerät im Winter untergebracht ist. Ein Foto vom Regal mit gereinigten Geräten, eines von einer sauber gesetzten Ladestation am Rand des Rasens: Das reicht. Wie solche Aufnahmen mit dem Telefon gelingen, steht unter Fotos für die Galabau-Website. Die Seite nennt die Gerätetypen, die der Betrieb betreut, etwa mit Begrenzungsdraht oder mit drahtloser Navigation, statt einer Markenliste, die jedes Jahr veraltet. Wer in mehreren Orten abholt, verknüpft die Seite mit seinen Ortsseiten; die Grundlagen stehen bei Local SEO für den Galabau.

Der Zeitplan bis zur Saison 2027

Für die Herbstaktion ist es Mitte Oktober nicht zu spät, aber knapp. Ein Zeitplan, der in vielen Betrieben trägt:

  • Jetzt: Karte „Winterlager buchen“ auf die Leistungsseite und auf den Wechselplatz der Startseite, Buchungsschluss nennen.
  • Oktober und November: Abholung in Touren nach Orten, Reinigung und Prüfung, Fotos an den Kunden, Frühjahrstermin in der Bestätigung.
  • Dezember bis Februar: Seite überarbeiten, Preise für die neue Saison mit Stand eintragen, Anfragen für Installationen im Frühjahr sammeln.
  • März und April: Rückgabe und Installation, Fahrzeiten bei Tageslicht, Übergabeprotokoll mit Unterschrift.
  • Sommer: Wartungstermin, Fahrzeiten prüfen, die Herbstaktion für das nächste Jahr vorbereiten.

Die Website verschiebt dabei nur den Schwerpunkt, die Seite bleibt dieselbe. Wie sich Anfragen so über das Jahr verteilen lassen, dass das Frühjahr nicht überläuft, beschreibt der Beitrag Saisonale Anfragen im Galabau über das Jahr steuern. Und wer die Rasenfläche nicht vollständig dem Roboter überlassen will, kann die Ecke, die er ausspart, zur eigenen Leistung machen: eine naturnahe Fläche mit hohem Gras, Laub und Reisig, die einmal im Jahr gepflegt wird.

Wir bauen diese Seite als Teil einer Website für Privatgarten-Betriebe: Saisonband, Leistungskarten, ein Formular mit den Fragen von oben und eine Adresse, die jedes Jahr wieder trägt. Die laufende Pflege, also Termine, Preisstand und Hinweise zur Debatte, übernimmt auf Wunsch unsere Wartung der Website.

Was die Seite nicht verspricht

Drei Dinge gehören nicht auf eine Leistungsseite zum Mähroboter-Service. Erstens kein Rechtsrat: Was in einer Gemeinde gilt, sagt die Gemeinde. Zweitens keine Sicherheitszusage: Solange es kein standardisiertes Prüfverfahren gibt (BT-Drs. 21/6011), ist „igelsicher“ eine Behauptung, die der Betrieb nicht belegen kann. Drittens keine Einrichtungsanleitung für Selbermacher: Die Seite verkauft eine Leistung, sie ersetzt nicht die Anleitung des Herstellers.

Was stattdessen trägt, ist die Beschreibung dessen, was der Betrieb tut, mit Datum: Fahrzeiten bei Tageslicht, Prüfung bei jedem Termin, Winterlager mit Rückgabetermin. Das ist nüchterner als ein Versprechen, und es lässt sich nachweisen, wenn ein Kunde nachfragt. Ändert sich die Rechtslage, im Bund oder in der eigenen Gemeinde, wird ein Absatz angepasst und der Stand neu gesetzt; die Leistung bleibt dieselbe.

Dieser Artikel basiert auf Daten aus: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/6011 (Antrag „Igel vor Mährobotern wirksam schützen“) und Drucksache 21/6736 (Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses); Ergebnisprotokoll der 105. Umweltministerkonferenz (TOP 26); Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (Pressemitteilung vom 23.01.2024); Deutsche Wildtier Stiftung (Igel-Steckbrief); NABU (Mähroboter: Gefahr für Igel); gfu mit Daten von NIQ; Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (GaLaBau-Statistik 2025); Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV), Bundesnaturschutzgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Preisangabenverordnung und Einkommensteuergesetz. Die rechtlichen Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

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