Baumschutz und Fällzeiten: was § 39 BNatSchG verlangt
Vom 1. März bis 30. September gilt eine Zeitschranke für Hecken und Gehölze. Was erlaubt bleibt, welche Ausnahmen greifen und was der Betrieb dem Kunden erklären muss.
Was auf einer Handwerker-Website rechtlich zu regeln ist, ohne dass daraus ein Projekt wird: Impressum nach Paragraf 5 DDG, Datenschutzerklärung, Einwilligung im Kontaktformular, Preisangaben nach der Preisangabenverordnung. Dazu Themen aus dem Tagesgeschäft, die auf der Website sichtbar werden — das Widerrufsrecht bei Verträgen am Gartentisch, Nachweise und Versicherungen, und die Schnittzeiträume nach Bundesnaturschutzgesetz, die ein Baumpflegebetrieb seinen Kunden erklären können muss. Sachlich formuliert und ohne Rechtsberatung; für die Bewertung des Einzelfalls bleibt die Rechtsberatung zuständig.
Vom 1. März bis 30. September gilt eine Zeitschranke für Hecken und Gehölze. Was erlaubt bleibt, welche Ausnahmen greifen und was der Betrieb dem Kunden erklären muss.
Betriebshaftpflicht, Handwerksrolle, Fachkunde: Welche Nachweise Kunden erwarten, was Sie zeigen dürfen und wie das auf der Website steht, ohne zu übertreiben.
Verträge, die im Garten des Kunden unterschrieben werden, sind widerruflich. Was in die Belehrung gehört, wann die Frist läuft und was ohne Belehrung passiert.
Netto oder brutto, Gesamtpreis, Ab-Preise: Was die Preisangabenverordnung von einer Galabau-Website verlangt, was als irreführend gilt und was über Wettbewerber gesagt werden darf.
Paragraf 5 DDG verständlich erklärt: welche Angaben Einzelunternehmen und GmbH brauchen, wo der Link stehen muss und welche Fehler regelmäßig abgemahnt werden.
Datenschutzerklärung, Kontaktformular, Einwilligung, Hosting in Deutschland, Auftragsverarbeitung und Reichweitenmessung ohne Cookies — sachlich sortiert für Galabau-Betriebe.