Kurz und einfach erklärt
Hausverwaltungen legen die Kosten der Gartenpflege auf die Mieter um. Dafür brauchen sie eine klare Rechnung von Ihnen.
Gliedern Sie die Rechnung wie die Liste in der Verordnung. Also Flächen, Pflanzen, Spielplatz, Wege und Zufahrten.
Neue Anlagen und Reparaturen kommen in einen eigenen Teil. Sie zählen nicht zu den laufenden Kosten.
Auch Mieter können die Rechnung sehen. Eine klare Rechnung erklärt sich dann selbst. Der Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Eine Seite für Verwaltungen zeigt ein Muster der Rechnung. Das Formular fragt Wohnfläche, Zahl der Wohnungen und Jahr ab. Wir bauen Ihnen diese Seite.
Im Frühjahr liegt bei jeder Hausverwaltung derselbe Stapel: die Rechnungen des Vorjahres, aus denen für jede Wohnung eine Betriebskostenabrechnung werden muss. Mehr als 21 Millionen Haushalte (Deutscher Mieterbund) erhalten eine solche Abrechnung jedes Jahr. Die Gartenpflege ist darin eine kleine Zeile: im Schnitt 0,15 Euro je Quadratmeter und Monat im Abrechnungsjahr 2024 (Deutscher Mieterbund), bei Betriebskosten von insgesamt 2,67 Euro je Quadratmeter und Monat (Deutscher Mieterbund). Klein heißt aber nicht nebensächlich. Eine Pflegerechnung, die die Verwaltung erst auseinandernehmen muss, bevor sie sie umlegen kann, kostet dort Zeit, und genau daran erinnert man sich bei der nächsten Vergabe. Dieser Beitrag zeigt, wie ein Galabau-Betrieb seine Rechnung so aufbaut, dass sie der Aufzählung in der Betriebskostenverordnung folgt, und wie die eigene Website dieses Muster zeigt, bevor der erste Auftrag vergeben ist. Er ersetzt keine Rechtsberatung, sondern verweist auf den Wortlaut der Vorschriften.
Das Wichtigste in Kürze
- Ihre Pflegerechnung landet in der Betriebskostenabrechnung und bei einer Belegeinsicht vor dem Mieter. Eine gegliederte Rechnung erklärt sich dort selbst, eine Pauschale muss die Verwaltung erklären.
- Das Leistungsverzeichnis folgt der Aufzählung in § 2 Nr. 10 BetrKV: angelegte Flächen, Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, Spielplatz und Sand, Plätze, Zugänge und Zufahrten.
- Neuanlagen, Umgestaltungen und Reparaturen stehen in einem eigenen Block. Betriebskosten entstehen laufend; Instandsetzung gehört nach § 1 BetrKV ausdrücklich nicht dazu.
- Der Vergleichswert von 0,15 Euro je Quadratmeter und Monat (Deutscher Mieterbund) bezieht sich auf die Wohnfläche. Er ordnet ein, er ist kein Preis und kein Maßstab für Ihr Angebot.
- Eine Seite für Hausverwaltungen zeigt das Rechnungsmuster, und das Formular fragt Wohnfläche, Zahl der Einheiten und Abrechnungsjahr ab – Angaben, die jede Verwaltung ohne Ortstermin kennt.
Warum die Rechnung den Vertrag verkauft
Hausverwaltungen vergeben Grünpflege selten nach dem schönsten Foto. Sie vergeben sie an den Betrieb, dessen Leistung sich später sauber abrechnen lässt. Der Grund steht im Gesetz: Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen, dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten, und die Abrechnung muss dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden (§ 556 Absatz 3 BGB). Jede Rechnung, die in diese Abrechnung einfließt, muss also in einem festen Zeitfenster geprüft, aufgeteilt und verbucht werden.
Dazu kommt ein zweiter Leser, den viele Betriebe vergessen: der Mieter. Der Vermieter hat ihm auf Verlangen Einsicht in die Belege zu gewähren, die der Abrechnung zugrunde liegen (§ 556 Absatz 4 BGB). Ihre Rechnung kann also bei einer Belegeinsicht auf dem Tisch liegen, vor einem Mieter, der wissen will, warum die Gartenpflege gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. Steht dort nur „Gartenpflege pauschal, Jahresbetrag“, muss die Verwaltung erklären, was darin steckt. Steht dort eine Gliederung nach Leistungen, erklärt sich die Rechnung selbst.
Der Druck auf diese Zeile nimmt zu. Die durchschnittlichen Betriebskosten stiegen im Abrechnungsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um mehr als 6 Prozent (Deutscher Mieterbund); die Auswertung stützt sich auf Abrechnungen für rund 12,4 Millionen Quadratmeter Mietwohnungsfläche (Deutscher Mieterbund). Wenn die Gesamtsumme steigt, schauen Verwaltungen und Mieter auf jede einzelne Position. Wer sich an diesem Punkt als der Betrieb zeigt, dessen Rechnung man nicht nachbearbeiten muss, hat ein Argument, das ein etwas günstigerer Stundensatz nicht ohne Weiteres aufwiegt. Wie Sie Verwaltungen überhaupt als Auftraggeber erreichen, beschreibt der Beitrag Grünpflegeverträge mit Hausverwaltungen gewinnen; hier geht es um das Papier, das nach dem Auftrag kommt.
Was § 2 Nr. 10 BetrKV zur Gartenpflege zählt
Die Betriebskostenverordnung zählt in § 2 die Kostenarten auf, die als Betriebskosten gelten. Für die Gartenpflege ist es ein einziger Satz, und er ist die beste Vorlage für Ihr Leistungsverzeichnis, weil die Verwaltung genau mit ihm arbeitet:
die Kosten der Gartenpflege, hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;
In diesem Satz stecken vier Leistungsbereiche. Wer sein Leistungsverzeichnis genau nach ihnen gliedert, gibt der Verwaltung eine Rechnung, deren Positionen sie ohne Umweg der Verordnung zuordnen kann. Die folgenden Karten übersetzen den Gesetzestext in Arbeiten, wie sie auf einer Wohnanlage anfallen.
Gärtnerisch angelegte Flächen
Rasen mähen und vertikutieren, Beete jäten und mulchen, Hecken und Sträucher schneiden, Laub und Schnittgut entsorgen. Das ist der Kern jedes Pflegevertrags und in der Regel der größte Posten. Die Verordnung spricht von der Pflege dieser Flächen, gemeint sind also wiederkehrende Arbeiten.
Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen
Ausgefallene Sträucher ersetzen, eingegangene Stauden nachpflanzen, eine abgestorbene Heckenpflanze austauschen. Die Erneuerung nennt die Verordnung ausdrücklich. Der Deutsche Mieterbund zählt in seiner Erläuterung auch die Neuanlegung des Rasens dazu.
Spielplätze und Sand
Die Pflege der Spielfläche und die Erneuerung des Sandes gehören nach dem Wortlaut zur Gartenpflege. Die sicherheitstechnische Prüfung der Spielgeräte ist eine eigene Leistung und steht besser auf einer eigenen Position.
Plätze, Zugänge und Zufahrten
Wege, Hofflächen und Zufahrten, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen: Fugen freihalten, Moos und Aufwuchs entfernen, Laub räumen. Der Zusatz ist wichtig, denn der öffentliche Gehweg vor dem Grundstück gehört nach diesem Wortlaut nicht zur Gartenpflege.
Zu zwei dieser Bereiche gibt es eigene Beiträge: wie Sie die Spielplatzprüfung als eigene Leistung anbieten und wie Sie die Wildkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen nach Recht und Verfahren beschreiben. Beide Leistungen tauchen in Pflegeverträgen für Wohnanlagen regelmäßig auf, und beide sollten auf der Rechnung unter dem Bereich stehen, zu dem sie gehören.
Hinweis statt Rechtsberatung
Laufend oder einmalig: die Abgrenzung auf der Rechnung
Die zweite Vorlage steht eine Vorschrift weiter vorn. Betriebskosten sind nach § 1 Absatz 1 BetrKV die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes und des Grundstücks laufend entstehen. Ausdrücklich nicht dazu gehören nach § 1 Absatz 2 BetrKV die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, also Kosten, die aufgewendet werden müssen, um durch Abnutzung, Alterung und Witterung entstandene Mängel zu beseitigen.
Für den Galabau heißt das: Der Rasenschnitt im Mai kommt jedes Jahr wieder und entsteht laufend. Die Neugestaltung eines Beets, die Reparatur einer abgesackten Pflasterfläche oder die neue Einfassung am Spielplatz entstehen einmal. Wer beides in einer Summe abrechnet, zwingt die Verwaltung, die Rechnung selbst aufzuteilen oder den ganzen Betrag vorsichtshalber nicht umzulegen. Die Tabelle zeigt typische Arbeiten und wo sie auf der Rechnung stehen sollten.
| Arbeit | Bezug im Wortlaut | Platz auf der Rechnung |
|---|---|---|
| Rasen mähen, Hecke schneiden, Laub räumen | Pflege gärtnerisch angelegter Flächen (§ 2 Nr. 10 BetrKV) | Block A, laufende Pflege |
| Ausgefallenen Strauch ersetzen | Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen (§ 2 Nr. 10 BetrKV) | Block A, eigene Zeile mit Stückzahl |
| Sand im Sandkasten austauschen | Erneuerung von Sand (§ 2 Nr. 10 BetrKV) | Block A, eigene Zeile mit Menge |
| Fugen und Aufwuchs auf Zufahrt und Hof | Plätze, Zugänge und Zufahrten (§ 2 Nr. 10 BetrKV) | Block A, laufende Pflege |
| Beet neu anlegen oder umgestalten | nicht genannt, einmalige Maßnahme | Block B, eigene Position oder Rechnung |
| Abgesackte Pflasterfläche reparieren | Instandsetzung (§ 1 Absatz 2 BetrKV) | Block B, nicht mit der Pflege vermischen |
| Sturmschaden: Baum fällen und abfahren | in Nr. 10 nicht ausdrücklich genannt | eigene Rechnung mit Anlass und Datum |
| Schnee räumen und streuen | nicht Teil von Nr. 10 | eigener Vertrag, eigene Rechnung |
Die letzten beiden Zeilen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Der Winterdienst ist ein eigenes Geschäft mit eigenem Vertrag; wie Sie ihn aufbauen, steht im Beitrag Winterdienst als Leistung anbieten. Und alles, was im Lauf des Jahres zusätzlich beauftragt wird, sollte als Nachtrag schriftlich festgehalten sein, bevor es auf der Rechnung steht. Wie das ohne Streit gelingt, zeigt der Beitrag Nachträge sauber abwickeln. Bei der Baumfällung nach einem Sturm gilt dasselbe wie bei jeder Einzelmaßnahme: Die Verwaltung entscheidet, wo sie die Kosten verbucht. Ihre Rechnung soll ihr diese Entscheidung nicht abnehmen, sondern ermöglichen.
Ein Sonderfall ist die Wohnanlage mit Hausmeister. Der Deutsche Mieterbund weist für den Hauswart zwei Durchschnittswerte aus: 0,37 Euro je Quadratmeter und Monat, wenn Gebäudereinigung, Gartenpflege oder Winterdienst nicht separat abgerechnet werden, und 0,21 Euro, wenn sie separat abgerechnet werden (Deutscher Mieterbund). Der Grund: Ist der Hausmeister auch für die Gartenpflege verantwortlich, dürfen diese Positionen nach Darstellung des Mieterbunds in der Regel nicht mehr eigenständig abgerechnet werden. Für Ihr Angebot heißt das, genau zu klären, welche Arbeiten der Hausmeister übernimmt und welche Ihr Betrieb. Schreiben Sie die Abgrenzung in den Vertrag und wiederholen Sie sie auf der Rechnung, damit keine Arbeit doppelt in der Abrechnung erscheint.
Die Rechnung nach der Verordnung gliedern
Aus beiden Vorlagen ergibt sich ein Rechnungsaufbau mit zwei Blöcken. Block A enthält nur das, was der Aufzählung in § 2 Nr. 10 BetrKV folgt, gegliedert nach den vier Bereichen. Block B enthält alles, was gesondert beauftragt wurde. So sieht das als Muster aus, mit Platzhaltern statt Beträgen:
Rechnung Nr. [Nummer] Rechnungsdatum: [Datum]
Objekt: [Straße, Hausnummer, Ort] Wirtschaftseinheit: [Kennung]
Leistungszeitraum: 01.01.[Jahr] bis 31.12.[Jahr]
Grundlage: Pflegevertrag vom [Datum]
A Laufende Gartenpflege (Leistungen nach § 2 Nr. 10 BetrKV)
A1 Pflege gärtnerisch angelegter Flächen
Rasen [m²], [Anzahl] Schnitte; Hecken [lfd. m], [Anzahl] Schnitte;
Beete [m²], [Anzahl] Pflegegänge; Laub und Schnittgut entsorgt [Betrag]
A2 Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen
[Stückzahl] Sträucher [Art] ersetzt am [Datum] [Betrag]
A3 Spielplatz: Pflege der Fläche, Sand erneuert [m³] [Betrag]
A4 Plätze, Zugänge, Zufahrten (nicht öffentlich)
Fugen und Aufwuchs [m²], [Anzahl] Durchgänge [Betrag]
Zwischensumme A netto [Betrag]
davon Arbeitskosten netto [Betrag]
davon Material, Maschinen, Entsorgung netto [Betrag]
B Gesondert beauftragte Arbeiten (nicht Teil des Pflegevertrags)
B1 Beet am Eingang neu angelegt, Auftrag vom [Datum] [Betrag]
B2 Pflasterfläche im Hof repariert, Auftrag vom [Datum] [Betrag]
Zwischensumme B netto [Betrag]
Summe netto A + B [Betrag]
Umsatzsteuer [Satz] [Betrag]
Rechnungsbetrag brutto [Betrag]
Anlage: Leistungsnachweis mit Einsatztagen und Flächen je BereichDas Muster hat drei Eigenschaften, auf die es ankommt. Erstens steht die Norm in der Überschrift von Block A, die Verwaltung muss also nicht raten, welcher Kostenart die Summe zugeordnet ist. Zweitens stehen die Mengen in der Zeile: Quadratmeter, laufende Meter, Zahl der Schnitte. Wer bei der Belegeinsicht fragt, warum die Pflege teurer geworden ist, findet die Antwort in einer Zeile mit einem zusätzlichen Pflegegang, nicht in einer Pauschale. Drittens sind die Arbeitskosten in Block A gesondert ausgewiesen; warum, erklärt der Abschnitt über die Mieter weiter unten.
- Leistungszeitraum gleich Abrechnungsjahr: Rechnet die Verwaltung nach Kalenderjahr ab, sollte auch Ihre Jahresrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. Eine Rechnung von April bis März muss sie auf zwei Abrechnungen verteilen.
- Ein Objekt je Rechnung: Betreut die Verwaltung mehrere Wohnanlagen, braucht sie für jede Wirtschaftseinheit eine eigene Rechnung oder zumindest einen eigenen Block. Eine Sammelrechnung über alle Objekte muss sie sonst von Hand aufteilen.
- Leistungsnachweis als Anlage: Einsatztage und bearbeitete Flächen je Bereich, kurz und datiert. Der Nachweis beantwortet Rückfragen, bevor sie gestellt werden.
- Frühe Rechnungsstellung: Die Jahresrechnung im Januar statt im Sommer lässt der Verwaltung Zeit für ihre eigene Frist. Wer pünktlich abrechnet, fällt angenehm auf.
- Gleicher Aufbau jedes Jahr: Verwaltungen vergleichen Jahr für Jahr. Ist Block A immer gleich gegliedert, lassen sich Veränderungen Zeile für Zeile nachvollziehen.
Wer diesen Aufbau schon im Angebot vorwegnimmt, verkauft ihn gleich mit. Ein Angebot, dessen Positionen später genauso auf der Rechnung erscheinen, ist leichter zu vergleichen und leichter zu beauftragen. Wie ein solches Angebot aufgebaut ist, beschreibt der Beitrag ein Angebot, das angenommen wird.
Den Vergleichswert von 0,15 Euro richtig einordnen
Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds nennt für die Gartenpflege einen Durchschnitt von 0,15 Euro je Quadratmeter und Monat für das Abrechnungsjahr 2024 (Deutscher Mieterbund). Aufs Jahr gerechnet sind das 1,80 Euro je Quadratmeter (eigene Rechnung aus dem Monatswert des Deutschen Mieterbunds). Diese Zahl taucht in Gesprächen mit Verwaltungen auf, und sie wird leicht missverstanden. Der Quadratmeter meint die Wohnfläche, nicht die Grünfläche: Die Auswertung bezieht sich auf Mietwohnungsfläche, und nach § 556a Absatz 1 BGB werden Betriebskosten, wenn die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt.
Eine Wohnanlage mit großem Garten und wenigen Wohnungen liegt deshalb je Quadratmeter Wohnfläche deutlich über dem Durchschnitt, eine dicht bebaute Anlage mit schmalem Grünstreifen deutlich darunter. Über den Preis Ihrer Leistung sagt der Wert nichts aus. Er beantwortet eine andere Frage: wie die Gartenpflege in der Abrechnung dieses Objekts im Verhältnis zu anderen erscheint. Diese Frage stellt sich die Verwaltung, und sie rechnet dafür so:
- Den Jahresbetrag der Gartenpflege aus Block A nehmen, also nur die Summe der laufenden Pflege ohne Block B.
- Durch die gesamte Wohnfläche des Objekts teilen, die die Verwaltung auch für die Umlage verwendet.
- Durch zwölf teilen, um auf den Monatswert je Quadratmeter zu kommen.
- Das Ergebnis neben den Vergleichswert von 0,15 Euro stellen, als Orientierung und nicht als Maßstab.
Der Mieterbund sagt selbst, was sein Spiegel nicht leisten kann: Mit ihm können keine verbindlichen Überprüfungen der Abrechnungen oder der einzelnen Kostenhöhen durchgeführt werden (Deutscher Mieterbund). Das ist auch für Sie die richtige Haltung im Gespräch. Liegt die Kennzahl eines Objekts über dem Durchschnitt, hat das in der Regel einen sichtbaren Grund: viel Fläche, viel Hecke, ein Spielplatz. Den Grund liefert Ihr Leistungsnachweis, nicht eine Rechtfertigung im Nachhinein.
Einordnung, kein Preisversprechen
Die Mieter lesen mit
Am Ende zahlt der Mieter die Gartenpflege, und er hat zwei Gründe, Ihre Rechnung genau zu lesen. Den ersten kennen Sie schon: das Recht auf Einsicht in die Belege (§ 556 Absatz 4 BGB). Der zweite ist steuerlich. Auch der Mieter einer Wohnung kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG beanspruchen, wenn seine Nebenkosten Beträge für haushaltsnahe Dienstleistungen oder handwerkliche Tätigkeiten umfassen (Bundesministerium der Finanzen, Anwendungsschreiben zu § 35a EStG, Randnummer 27).
Begünstigt sind dabei nur die Arbeitskosten, und das Anwendungsschreiben verlangt, dass ihr Anteil grundsätzlich anhand der Angaben in der Rechnung gesondert ermittelt werden kann (Bundesministerium der Finanzen). Genau dafür steht im Muster die Zeile „davon Arbeitskosten“. Die Verwaltung kann den Betrag an die Mieter weitergeben, ohne bei Ihnen nachzufragen. Wie der Ausweis der Arbeitskosten auf einer Rechnung für Privatkunden aussieht, beschreibt der Beitrag Steuerbonus nach § 35a EStG: Arbeitskosten richtig ausweisen. Für die Hausverwaltung gilt derselbe Gedanke eine Stufe weiter: Ihre Aufteilung landet am Ende in vielen Steuererklärungen.
Aufteilung ja, Steuerauskunft nein
Eine Seite für Hausverwaltungen auf der Website
Alles bisher Gesagte ist Rechnungsarbeit. Zum Verkaufsargument wird es erst, wenn eine Verwaltung es sieht, bevor sie Sie beauftragt. Dafür braucht die Website eine Seite, die sich ausdrücklich an Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen und Vermieter richtet. Die private Gartenkundin sucht Bilder und einen Ansprechpartner; der Objektbetreuer einer Verwaltung sucht Leistungsumfang, Nachweise und den Weg zu einem vergleichbaren Angebot. Eine Seite für beide beantwortet keine der beiden Fragen gut. Vier Abschnitte tragen eine solche Seite:
Was wir pflegen
Die vier Bereiche aus § 2 Nr. 10 BetrKV als Gliederung der Leistungen: Flächen, Erneuerung von Pflanzen, Spielplatz, Wege und Zufahrten. Dazu ein Satz, was ausdrücklich nicht zum Pflegevertrag gehört und gesondert angeboten wird.
Wie unsere Rechnung aussieht
Das Rechnungsmuster als Bild oder Tabelle mit Platzhaltern: Block A für die laufende Pflege, Block B für gesonderte Arbeiten, Arbeitskosten ausgewiesen, Leistungszeitraum gleich Kalenderjahr.
Wie wir dokumentieren
Leistungsnachweis mit Einsatztagen und Flächen, Fotos vor und nach größeren Arbeiten, Nachträge schriftlich vor der Ausführung. Das sind die Unterlagen, die eine Verwaltung bei einer Belegeinsicht vorlegen kann.
Wie Sie anfragen
Ein Formular mit den Angaben, die ein vergleichbares Angebot braucht, und der Hinweis, in welcher Form das Angebot kommt: gegliedert wie die spätere Rechnung.
Die vier Bereiche aus § 2 Nr. 10 BetrKV als Gliederung der Leistungen: Flächen, Erneuerung von Pflanzen, Spielplatz, Wege und Zufahrten. Dazu ein Satz, was ausdrücklich nicht zum Pflegevertrag gehört und gesondert angeboten wird.
Das Rechnungsmuster als Bild oder Tabelle mit Platzhaltern: Block A für die laufende Pflege, Block B für gesonderte Arbeiten, Arbeitskosten ausgewiesen, Leistungszeitraum gleich Kalenderjahr.
Leistungsnachweis mit Einsatztagen und Flächen, Fotos vor und nach größeren Arbeiten, Nachträge schriftlich vor der Ausführung. Das sind die Unterlagen, die eine Verwaltung bei einer Belegeinsicht vorlegen kann.
Ein Formular mit den Angaben, die ein vergleichbares Angebot braucht, und der Hinweis, in welcher Form das Angebot kommt: gegliedert wie die spätere Rechnung.
Eine solche Seite muss nicht lang sein, aber konkret. Wie eine Leistungsseite für Grünpflege insgesamt aufgebaut ist und was sie Verwaltungen und Privatkunden jeweils zeigt, sehen Sie auf unserer Seite Homepage für Grünpflege-Betriebe. Wie Sie Pflegeverträge mit Umfang und Turnus auf der Website anbieten, steht im Beitrag Gartenpflegeverträge anbieten.
Musterrechnung ohne Kundendaten
Das Formular fragt, was die Verwaltung ohnehin weiß
Das Anfrageformular auf dieser Seite hat eine einfache Aufgabe: Es sammelt die Angaben ein, die Sie für ein vergleichbares Angebot brauchen, und fragt dabei nur, was eine Verwaltung ohne Ortstermin beantworten kann. Drei Felder tragen das Gewicht, zwei weitere helfen bei der Abgrenzung.
- Objekt und Zahl der Einheiten: Adresse oder Bezeichnung der Wirtschaftseinheit und die Zahl der Wohnungen. Daraus ergeben sich die Größenordnung der Anlage und die Zahl der Zugänge.
- Gesamte Wohnfläche: Die Fläche, nach der die Verwaltung umlegt. Mit ihr können Sie und die Verwaltung den späteren Monatswert je Quadratmeter berechnen und neben den Vergleichswert stellen.
- Abrechnungsjahr und Abrechnungszeitraum: Kalenderjahr oder abweichender Zeitraum. Daran richten Sie Leistungszeitraum und Rechnungstermin aus.
- Grünflächen grob: Rasen, Beete, Hecken, befestigte Flächen, jeweils geschätzt in Quadratmetern oder laufenden Metern, gern mit Lageplan als Anhang.
- Hausmeister vorhanden: Ja oder nein, und wenn ja, welche Arbeiten er übernimmt. Das Feld verhindert, dass Leistungen doppelt angeboten werden.
Diese Felder sind nicht beliebig gewählt. Jedes davon findet sich später auf Ihrer Rechnung oder in der Abrechnung der Verwaltung wieder. Wie ein Formular vorqualifiziert, ohne abzuschrecken, beschreibt der Beitrag ein Anfrageformular, das vorqualifiziert. Ein fertiges Beispiel für den Galabau finden Sie in unserem Anfrageformular für Galabau-Betriebe.
Häufige Fehler auf Pflegerechnungen
Pauschale ohne Gliederung
„Gartenpflege laut Vertrag, Jahrespauschale“ lässt die Verwaltung raten. Schon vier Zeilen nach den Bereichen aus § 2 Nr. 10 BetrKV machen die Rechnung prüfbar.
Pflege und Umbau in einer Summe
Eine Neuanlage, die in der Pflegesumme steckt, zwingt die Verwaltung, die ganze Rechnung aufzuteilen oder sie im Zweifel nicht umzulegen.
Zeitraum quer zum Abrechnungsjahr
Eine Rechnung von Juli bis Juni muss auf zwei Abrechnungen verteilt werden. Der Leistungszeitraum folgt dem Abrechnungsjahr der Verwaltung.
Keine Arbeitskosten ausgewiesen
Ohne die Aufteilung kann die Verwaltung den Mietern keinen Anteil für § 35a EStG nennen und muss bei Ihnen nachfragen.
Hausmeisterarbeit doppelt
Mäht der Hausmeister den Rasen und Ihr Betrieb ebenfalls, stehen zwei Rechnungen für dieselbe Arbeit in der Abrechnung. Die Abgrenzung gehört in den Vertrag.
Rechnung im Spätsommer
Wer die Jahresrechnung erst im August schickt, lässt der Verwaltung wenig Zeit für ihre eigene Abrechnung und bleibt als Nachzügler in Erinnerung.
Zwei weitere Punkte hängen mit Pflanzenwahl und Verkehrssicherung zusammen. Wer bei der Erneuerung von Pflanzen auf Arten setzt, die Hitze und Trockenheit vertragen, kann die Zahl der Ausfälle und damit die Erneuerungszeile auf künftigen Rechnungen senken; welche Pflanzen sich eignen, beschreibt der Beitrag klimafeste Pflanzen für den Gartenumbau. Und wer auf einer Wohnanlage Bäume pflegt, wird früher oder später nach der Baumkontrolle gefragt: eine eigene Leistung mit eigener Dokumentation, wie der Beitrag Baumkontrolle anbieten und die Verkehrssicherungspflicht erklären zeigt.
Was die Verwaltung am Ende in der Hand hat
Am Ende hat die Verwaltung eine Rechnung, die sie ohne Rückfrage verbuchen kann: Block A mit der Norm in der Überschrift und den Mengen in jeder Zeile, Block B getrennt daneben, Arbeitskosten ausgewiesen, Zeitraum gleich Abrechnungsjahr. Sie hat einen Leistungsnachweis für die Belegeinsicht und eine Kennzahl, die sie mit dem Durchschnitt des Mieterbunds vergleichen kann, ohne daraus einen Preis zu machen. Und sie hat all das auf Ihrer Website gesehen, bevor sie das erste Angebot angefragt hat. Das ist kein juristischer Kniff, sondern ordentliche Büroarbeit, die man zeigen kann und die bei der nächsten Vergabe für Sie spricht.
Quellen und Studien
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