Kurz und einfach erklärt
Es geht um einen Zaun, der Strom macht. Statt Holz oder Glas stehen Solarmodule zwischen den Pfosten. Ein Betrieb für Gärten kann so einen Zaun bauen.
In Niedersachsen darf so ein Zaun ohne Antrag bis 2 Meter hoch sein. Ist er höher, fragt man vorher beim Bauamt. Für Module, die frei im Garten stehen, gelten andere Regeln.
Der Betrieb macht die Löcher, das Fundament und die Pfosten. Den Strom schließt ein Elektriker an. Nur er darf das tun.
Danach trägt der Kunde die Anlage in eine amtliche Liste ein. Dafür hat er einen Monat Zeit.
Wir bauen die Seite, auf der ein Betrieb das alles gut erklärt.
Ein Solarzaun sieht aus wie ein Sichtschutz und arbeitet wie eine kleine Photovoltaikanlage: Zwischen den Pfosten stehen statt Lamellen oder Glasfeldern Module, die Strom erzeugen. Für Betriebe, die Zäune bauen, ist das ein naheliegendes Angebot, denn der größere Teil der Arbeit steckt in Linie, Fundament und Pfosten. Den elektrischen Teil darf der Galabau dagegen nicht selbst übernehmen. Dieser Beitrag ordnet ein, was in Niedersachsen baurechtlich gilt, wo die Grenze zwischen Zaunbau und Elektroarbeit verläuft, was nach der Inbetriebnahme gemeldet werden muss und wie daraus eine Leistungsseite wird, die Anfragen mit den richtigen Angaben bringt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Solarzaun ist in Niedersachsen eine Einfriedung: verfahrensfrei bis 2 Meter Höhe über der Geländeoberfläche (NBauO, Anhang Nr. 6.1) und ohne Grenzabstand bis 2 Meter außerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten (§ 5 Abs. 8 Satz 1 NBauO).
- Die Werte 3 Meter Höhe und 9 Meter Gesamtlänge gelten für freistehende Solaranlagen (NBauO, Anhang Nr. 2.3), etwa eine Modulreihe auf der Wiese. Wer sie pauschal auf einen Solarzaun an der Grenze überträgt, übergeht die eigene Regel für Einfriedungen.
- Fundament, Pfosten und Leerrohr sind Galabau-Arbeit. Ein Modulfeld bietet dem Wind eine geschlossene Fläche, deshalb richten sich Gründung und Pfostenabstand nach Herstellerangabe und Statik, nicht nach dem gewohnten Mattenzaun.
- Anschließen darf außer dem Netzbetreiber nur ein Installationsunternehmen aus dem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers (§ 13 Abs. 2 NAV). Der Galabau-Betrieb nennt dafür einen festen Elektropartner.
- Der Betreiber registriert die Anlage binnen eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (§ 5 MaStRV). Das gilt auch für ein Steckersolargerät bis 800 Voltampere (§ 8 Abs. 5a EEG).
- Die Leistungsseite fragt Länge, Himmelsrichtung, Höhe und Weg zum Hausanschluss ab und nennt keine Ertragszahlen. Die Prognose rechnet der Elektropartner nach dem gemeinsamen Ortstermin.
Was ein Solarzaun ist und warum er zum Zaunbau passt
Gemeint ist ein Zaun, dessen Felder ganz oder teilweise aus Photovoltaikmodulen bestehen. Meist werden dafür Glas-Glas-Module senkrecht zwischen Pfosten gesetzt; bifaziale Module nehmen Licht auf beiden Seiten auf. Der Zaun bleibt dabei, was er war: Grenze, Sichtschutz und Windschutz. Hinzu kommt eine Anlage, die Strom ins Hausnetz liefert. Für den Kunden ist das ein Argument, das ein Holzzaun nicht hat. Für den Betrieb ist es eine Leistung, bei der sich die eigene Arbeit mit der eines Elektrobetriebs verbindet, und genau darin liegt die Aufgabe der Website: zu zeigen, wer was macht.
Photovoltaik ist in Deutschland kein Nischenthema mehr. 2025 kamen 16,4 Gigawatt (Bundesnetzagentur) Solarleistung hinzu, am Jahresende waren insgesamt 117 Gigawatt (Bundesnetzagentur) installiert. Als steckerfertige Solaranlagen, die sogenannten Balkonkraftwerke, registrierte die Bundesnetzagentur 2025 etwa 430.000 (Bundesnetzagentur) Anlagen im Marktstammdatenregister. Wer das Dach schon belegt hat oder es nicht nutzen kann, sucht nach weiteren Flächen, und der Garten liegt nahe. Ein Zaun, der ohnehin ersetzt werden soll, ist eine solche Fläche.
Für den Galabau entscheidet die Aufteilung. Aufmaß, Grenzverlauf, Fundamente, Pfosten, Graben und die Wiederherstellung der Oberfläche sind Zaunbau im engeren Sinne. Was Strom führt, also Verkabelung, Wechselrichter, Anschluss an die Hausinstallation und Inbetriebnahme, gehört in die Hand einer Elektrofachkraft. Ein Betrieb, der diese Grenze auf seiner Website klar zieht und einen festen Partner für den elektrischen Teil nennt, kann den Solarzaun als vollständige Leistung anbieten, ohne sich an Arbeiten zu versuchen, die er nicht ausführen darf. Wie Zaunanfragen grundsätzlich mit Laufmetern und Höhe vorqualifiziert werden, beschreibt der Beitrag zu Zaun und Sichtschutz.
Die 2-Meter-Regel: ein Solarzaun bleibt Einfriedung
Baurechtlich ist ein Solarzaun in Niedersachsen zuerst eine Einfriedung. Die Bauordnung führt Einfriedungen in ihrem Anhang als verfahrensfrei, ausdrücklich auch dann, wenn sie zugleich als Solarenergieanlage genutzt werden, solange sie nicht höher als 2 Meter (NBauO, Anhang Nr. 6.1) über der Geländeoberfläche sind. Im Außenbereich gilt das nur für eine Nebenanlage eines höchstens 50 Meter (NBauO, Anhang Nr. 6.1) entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen. Die Regel haben wir bereits in zwei Beiträgen behandelt, im Beitrag zu Zaun und Sichtschutz und in der Übersicht zu Gartenhaus, Terrassendach und Pool. Hier zählt, was sie für einen Zaun mit Modulen bedeutet.
Einfriedungen, auch wenn diese zugleich einem weiteren Zweck dienen, insbesondere der Nutzung als Solarenergieanlage, nicht aber der Nutzung als Werbeanlage, mit nicht mehr als 2 m Höhe über der Geländeoberfläche nach § 5 Abs. 9, im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen
Für den Zaunbau hat die Regel zwei Folgen. Erstens zählt die Höhe ab der gewachsenen Geländeoberfläche. Eine Abgrabung wird berücksichtigt, eine Aufschüttung dagegen nur, wenn sie das Gelände an das des Nachbargrundstücks angleicht (§ 5 Abs. 9 NBauO). Wer im Zuge der Gartenarbeiten an der Grenze aufschüttet und den Zaun obenauf setzt, kann die Grenze also überschreiten, obwohl der Zaun selbst darunter bleibt. Zweitens regelt § 5 den Abstand: Einfriedungen, auch solche, die zugleich als Solarenergieanlage dienen, brauchen außerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten bis 2 Meter (§ 5 Abs. 8 Satz 1 NBauO) Höhe keinen Grenzabstand. In Gewerbe- und Industriegebieten sind es bis zu 3 Meter (§ 5 Abs. 8 Satz 1 NBauO), zu einem Nachbargrundstück außerhalb eines solchen Gebiets wieder 2 Meter.
Über 2 Meter endet die Verfahrensfreiheit als Einfriedung. Ob ein höherer Solarzaun auf anderem Weg zulässig ist, beantwortet nicht die Website, sondern die Bauaufsicht im Einzelfall. Auf der Leistungsseite genügt ein ehrlicher Satz: Wir planen Solarzäune bis 2 Meter Höhe; wer höher bauen möchte, klärt das vorab mit der Bauaufsicht, und wir liefern dafür Zeichnung und Maße.
Abgrenzung: die freistehende Modulreihe mit 3 und 9 Metern
In Gesprächen taucht häufig eine andere Zahl auf: 3 Meter Höhe und 9 Meter Länge. Sie stammt aus einer anderen Nummer des Anhangs. Freistehende Solarenergieanlagen sind verfahrensfrei mit nicht mehr als 3 Meter Höhe und nicht mehr als 9 Meter Gesamtlänge, außer im Außenbereich (NBauO, Anhang Nr. 2.3). Der FAQ-Katalog zur Bauordnung erläutert, dass es dabei um eine Modulreihe geht, die in der Regel bis zu 3 Meter breit (FAQ-Katalog NBauO) ist, und dass das jeweilige Grundstück betrachtet wird. Eine Anlage, die über 9 Meter hinausgeht, wäre nach dem Katalog genehmigungspflichtig (FAQ-Katalog NBauO).
Für den Abstand gilt bei solchen Anlagen eine eigene Regel. Solarenergieanlagen, die nicht Teil eines Gebäudes sind, dürfen bis 3 Meter Höhe ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 Meter verringerten Abstand an der Grenze stehen (§ 5 Abs. 8 Satz 4 NBauO), auf höchstens 9 Meter je Grundstücksgrenze und 15 Meter je Baugrundstück insgesamt (§ 5 Abs. 8 Satz 5 NBauO). Für Einfriedungen, die zugleich als Solarenergieanlage dienen, nennt Satz 1 derselben Vorschrift eigens 2 Meter (§ 5 Abs. 8 Satz 1 NBauO). Ob sich ein höherer Solarzaun stattdessen auf Satz 4 oder auf die Nummer 2.3 stützen kann, regelt der Wortlaut nicht ausdrücklich; das klärt die Bauaufsicht im Einzelfall. Wer einen 3 Meter hohen Solarzaun pauschal als verfahrensfrei anbietet, übergeht diese offene Frage und die Grenze von 9 Metern Gesamtlänge (NBauO, Anhang Nr. 2.3). Die Gegenüberstellung zeigt den Unterschied auf einen Blick.
| Merkmal | Solarzaun an der Grenze | Freistehende Modulreihe |
|---|---|---|
| Einordnung | Einfriedung, die zugleich Solarenergieanlage ist | Solarenergieanlage, frei aufgestellt |
| Verfahrensfrei nach | Anhang Nr. 6.1 NBauO | Anhang Nr. 2.3 Buchst. b Doppelbuchst. aa NBauO |
| Höhe | bis 2 m über der Geländeoberfläche | bis 3 m |
| Länge | in Nr. 6.1 nicht begrenzt | bis 9 m Gesamtlänge je Grundstück |
| Grenzabstand | keiner bis 2 m außerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten (§ 5 Abs. 8 Satz 1) | keiner oder bis auf 1 m verringert, bis 3 m Höhe, auf höchstens 9 m je Grenze (§ 5 Abs. 8 Sätze 4 und 5) |
| Außenbereich | nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen | nicht nach Buchst. b verfahrensfrei |
Bebauungsplan und Satzung gelten weiter
Ausrichtung: welche Grenze Strom bringt
Bei einem Dach wählt der Planer die Neigung, bei einem Zaun gibt die Grenze die Richtung vor. Senkrecht stehende Module empfangen Sonne von der Seite, auf die sie zeigen. Verläuft die Grenze von Norden nach Süden, also an der Ost- oder Westseite des Grundstücks, blickt eine Modulseite nach Osten und die andere nach Westen. Bifaziale Module nutzen dann die Morgensonne auf der einen und die Sonne am Nachmittag und Abend auf der anderen Seite. Verläuft die Grenze von Osten nach Westen, zeigt eine Seite nach Süden und die andere nach Norden; die Nordseite erhält dann vor allem gestreutes Licht.
Wichtiger als die Himmelsrichtung ist im Garten oft der Schatten. Ein Zaun steht niedrig, und was ihn überragt, nimmt ihm Licht: die Hecke des Nachbarn, ein Baum, eine Garage, das eigene Gartenhaus. Wer Hecken und Bäume an der Grenze plant oder pflegt, kennt die Abstände, die dafür gelten; der Beitrag zu Grenzabständen für Bäume und Hecken fasst sie zusammen. Für den Solarzaun heißt das: Die Pflanzung davor und dahinter gehört in dieselbe Planung, sonst wächst der Ertrag in ein paar Jahren zu.
- Verlauf der Grenze nach Himmelsrichtung, mit einem Foto vom Haus aus und einem von der Grenze
- Bäume, Hecken und Gebäude, die den Zaun überragen, auf beiden Seiten der Grenze
- Belag vor dem Zaun, ob Rasen, Kies oder Pflaster, weil ein heller Untergrund mehr Licht auf die Rückseite der Module zurückwirft
- Länge der Strecke und Weg bis zum Hausanschluss oder zur Unterverteilung
- Zugang für Reinigung und Wartung auf beiden Seiten, auch auf der Seite des Nachbarn
Ertragszahlen gehören nicht auf die Leistungsseite, solange sie nicht für den konkreten Standort gerechnet sind. Die Prognose erstellt der Elektropartner mit den Daten aus dem Ortstermin; der Galabau-Betrieb liefert dafür Maße, Fotos und die Lage der Schattenwerfer. Ein Satz wie „Der Ertrag hängt von Ausrichtung und Verschattung ab, die Prognose erhalten Sie mit dem Angebot“ ist ehrlicher als jede Durchschnittszahl und wirkt auf einen vorsichtigen Kunden seriöser.
Fundament und Pfosten: die Galabau-Leistung
Ein Modulfeld ist eine geschlossene Fläche. Der Wind greift daran an wie an einem blickdichten Sichtschutzelement, nicht wie an einer Gittermatte, durch die er hindurchgeht. Pfostenquerschnitt, Pfostenabstand und Gründung richten sich deshalb nach den Vorgaben des Zaun- oder Modulherstellers und, wo der Hersteller sie verlangt, nach einer Statik. Erfahrungswerte aus dem Mattenzaun lassen sich hier nicht übertragen.
Die Gründung ist der Teil, den ein Zaunbaubetrieb beherrscht: frostfrei gegründete Punktfundamente oder Schraubfundamente, je nach Untergrund und Herstellerangabe, Pfosten im Lot und in der Flucht, damit die Module spannungsfrei sitzen. Ein Modul verzeiht keine Pfosten, die sich nach dem ersten Winter neigen; Glas bricht, wo Holz sich verzieht. Wer die Pfosten setzt, verantwortet damit auch, ob die Module später passen. Die Fragen zum Untergrund, die bei jeder Zaunanfrage gestellt werden, gelten hier unverändert, nur mit weniger Spielraum.
Dazu kommt der Graben. Zwischen Zaun und Haus liegt meist ein Stück Garten, und das Kabel braucht einen Weg. Der Galabau-Betrieb hebt den Graben aus, legt Leerrohr nach Vorgabe des Elektropartners, hält die Lage mit Fotos und Maßen fest, verfüllt und stellt Rasen, Pflaster oder Beet wieder her. Das Kabel selbst zieht und schließt der Elektrobetrieb an. Wie Aushub und Entsorgung sauber ins Angebot kommen, beschreibt der Beitrag zu Bodenaushub und Entsorgung im Angebot.
Aufmaß und Grenzverlauf
Länge, Höhenverlauf, Grenzpunkte und Himmelsrichtung aufnehmen. Steht die Linie nicht fest, klärt der Kunde den Grenzverlauf vor dem Angebot, nicht während der Bohrung.
Fundamente
Punkt- oder Schraubfundamente nach Herstellerangabe, frostfrei gegründet. Die Lage richtet sich nach dem Modulraster, nicht nach dem gewohnten Pfostenabstand eines Mattenzauns.
Pfosten und Modulraster
Pfosten im Lot und in der Flucht setzen, Halter nach Herstellerangabe montieren. Welche Hand die Module einsetzt, legt die Absprache mit dem Elektropartner fest.
Kabelgraben und Leerrohr
Graben vom Zaun zum Haus, Leerrohr nach Vorgabe des Elektropartners, Lage vor dem Verfüllen fotografieren. Das Kabel zieht und klemmt die Elektrofachkraft.
Oberfläche und Pflanzung
Rasen, Pflaster oder Beet wiederherstellen und die Pflanzung so planen, dass sie den Zaun in einigen Jahren nicht verschattet. Heller Belag vor dem Zaun hilft der Rückseite.
Dokumentation
Fotos von Fundamenten, Pfosten und Leerrohrlage vor dem Verfüllen, dazu Maße im Übergabeprotokoll. Das hilft bei späteren Arbeiten im Garten und bei Fragen zur Gewährleistung.
Der Elektropartner: wer anschließen darf
Sobald Strom fließt, endet die Galabau-Leistung. Die Niederspannungsanschlussverordnung ist dazu eindeutig: Die elektrische Anlage hinter der Hausanschlusssicherung darf außer durch den Netzbetreiber nur ein Installationsunternehmen errichten, erweitern oder ändern, das in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist (§ 13 Abs. 2 NAV). Für den eigenen Betrieb gilt zusätzlich die Unfallverhütungsvorschrift: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen nur von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht errichtet, geändert und instand gehalten werden (DGUV Vorschrift 3, § 3 Abs. 1).
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.
Praktisch heißt das: Der Galabau-Betrieb sucht sich einen Elektrofachbetrieb in der Region als festen Partner und regelt die Zusammenarbeit vorab. Ein gemeinsamer Ortstermin spart dem Kunden einen zweiten Besuch, und der Elektropartner sieht selbst, wo der Zählerschrank sitzt und wie weit der Weg ist. Für kleine Anlagen erleichtert das Gesetz den Anschluss: Liegen Anlagen mit insgesamt höchstens 30 Kilowatt (§ 8 Abs. 1 EEG) auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss, gilt dessen Verknüpfungspunkt als der günstigste. Für solche Anlagen muss der Netzbetreiber nach Eingang des Anschlussbegehrens spätestens innerhalb eines Monats (§ 8 Abs. 7 EEG) das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung samt Zeitplan für den Anschluss übermitteln.
Ein kurzer Solarzaun aus wenigen Modulen lässt sich auch als Steckersolargerät betreiben, also als Gerät aus Solaranlage, Wechselrichter, Anschlussleitung und Stecker für den Endstromkreis (§ 3 Nr. 43 EEG). Für solche Geräte mit insgesamt bis zu 2 Kilowatt installierter Leistung und bis zu 800 Voltampere Wechselrichterleistung, die hinter der Entnahmestelle des Haushalts betrieben werden (§ 8 Abs. 5a EEG), darf der Netzbetreiber keine zusätzlichen Meldungen verlangen; die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt aber Pflicht. Eine neue Steckdose im Freien oder ein eigener Stromkreis am Zaun ist trotzdem Arbeit an der Hausinstallation und gehört zum Elektropartner. Auf der Leistungsseite lohnt die Unterscheidung: Steckersolar am Zaun als kleine Lösung, der fest angeschlossene Solarzaun als Anlage mit Planung.
Was die Partnervereinbarung vorab regelt, passt auf eine Seite und erspart später manche Diskussion auf der Baustelle:
- Wer das Angebot stellt: ein Gesamtangebot mit Nachunternehmer oder zwei getrennte Angebote, die aufeinander verweisen.
- Welche Arbeiten wer übernimmt, bis zur Frage, wer die Module einsetzt und wer die Steckverbindungen herstellt.
- Termine und Reihenfolge: Fundamente und Graben zuerst, Leerrohrlage vor dem Verfüllen abstimmen, Anschluss nach der Montage.
- Wer die Anlage beim Netzbetreiber anmeldet und wer den Kunden bei der Registrierung im Marktstammdatenregister unterstützt.
- Übergabe: ein gemeinsames Protokoll mit Fotos von Fundamenten, Leerrohrlage und Anschluss.
- Gewährleistung: wer für Gründung und Pfosten einsteht und wer für Module, Wechselrichter und Anschluss.
Der letzte Punkt wird gern vergessen, weil er erst Jahre später wichtig wird. Bricht ein Modul, weil sich ein Pfosten geneigt hat, muss klar sein, wessen Arbeit den Schaden verursacht hat. Wie unterschiedlich die Fristen für Bauwerke und für Arbeiten ohne Bauwerkbezug im Galabau laufen, zeigt der Beitrag zur Gewährleistung im Galabau.
Register, Frist und Umsatzsteuer
Mit der Inbetriebnahme beginnt eine Frist, die beim Kunden liegt. Betreiber müssen ihre Einheiten im Marktstammdatenregister registrieren, und zwar innerhalb eines Monats (§ 5 MaStRV) nach der Inbetriebnahme. Betreiber ist der Kunde, der die Anlage nutzt, nicht der Galabau-Betrieb und nicht der Elektropartner. Gerade deshalb gehört der Hinweis in das Übergabeprotokoll: Datum der Inbetriebnahme, Frist, wer beim Ausfüllen hilft. Ein Kunde, der die Frist versäumt, ärgert sich später über den Betrieb, der ihm nichts gesagt hat.
Für die Rechnung ist die Umsatzsteuer der zweite Punkt. Die Lieferung von Solarmodulen samt den für den Betrieb wesentlichen Komponenten und ihre Installation unterliegen 0 Prozent (§ 12 Abs. 3 UStG) Umsatzsteuer, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen installiert wird. Als erfüllt gilt diese Voraussetzung, wenn die Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) (§ 12 Abs. 3 UStG) beträgt. Die Finanzverwaltung nennt den Zaun ausdrücklich als Beispiel für eine Anlage auf dem Grundstück der Wohnung (UStAE, Abschnitt 12.18 Abs. 3).
Offen ist dagegen, wo beim Solarzaun die Photovoltaik endet und der Zaun beginnt. Für Solar-Carports und Solar-Terrassenüberdachungen hat die Verwaltung eine Linie gezogen: Die Solarpaneele mit Halterung, die wesentlichen Komponenten und die zugehörigen Nebenleistungen sind begünstigt, die primäre Unterkonstruktion, die den Zweck des Carports oder der Überdachung erfüllt, dagegen nicht (UStAE, Abschnitt 12.18 Abs. 7). Für den Zaun gibt es keine eigene Aussage. Naheliegend ist, Fundamente, Pfosten und Zaunbau getrennt von Modulen, Halterung und Anschluss auszuweisen und die Zuordnung vor dem ersten Angebot mit dem Steuerberater zu klären. Wie Arbeits- und Materialkosten auf Galabau-Rechnungen sauber getrennt werden, zeigt der Beitrag zum Steuerbonus nach § 35a EStG.
Kein Steuer- und Rechtsrat
Die Leistungsseite für den Solarzaun
Der Solarzaun bekommt eine eigene Unterseite, verlinkt von der Zaunbau-Seite und vom Leistungsüberblick. Auf einer Sammelseite für Zäune ginge er unter, und die Fragen, die er aufwirft, sind andere: Wer schließt an, was muss gemeldet werden, wie hoch darf er sein. Wie eine Website für Zaunbau-Betriebe aufgebaut ist, in die sich eine solche Seite einfügt, zeigen wir auf der Branchenseite; die Übersicht unserer Leistungen nennt die übrigen Bausteine. Den Ablauf stellt die Seite in fünf Schritten dar, so wie der Kunde ihn erlebt.
Anfrage mit Lage und Länge
Der Kunde nennt Länge der Strecke, Himmelsrichtung der Grenze, gewünschte Höhe und den ungefähren Weg zum Hausanschluss. Ein Foto vom Haus aus und eines von der Grenze ersetzen beim ersten Kontakt viele Rückfragen.
Ortstermin mit Elektropartner
Galabau und Elektrofachbetrieb sehen sich die Strecke gemeinsam an: Grenzpunkte, Untergrund, Schatten, Zählerschrank, Kabelweg. Danach steht fest, ob ein Steckersolargerät oder ein fester Anschluss passt.
Angebot in klaren Positionen
Zaunbau, Fundamente und Graben auf der einen Seite, Module, Halterung, Wechselrichter und Anschluss auf der anderen, jeweils mit Gesamtpreis. Die Ertragsprognose des Elektropartners liegt dem Angebot bei.
Bau in zwei Abschnitten
Erst Fundamente, Pfosten und Leerrohr mit Fotodokumentation, dann Montage und Anschluss durch den Elektropartner. Dazwischen liegt die Abstimmung der Leerrohrlage, bevor der Graben verfüllt wird.
Inbetriebnahme und Übergabe
Inbetriebnahme durch die Elektrofachkraft, Übergabeprotokoll mit Datum, Hinweis auf die Monatsfrist für das Marktstammdatenregister und die Wiederherstellung von Rasen, Beet oder Pflaster.
Der Kunde nennt Länge der Strecke, Himmelsrichtung der Grenze, gewünschte Höhe und den ungefähren Weg zum Hausanschluss. Ein Foto vom Haus aus und eines von der Grenze ersetzen beim ersten Kontakt viele Rückfragen.
Galabau und Elektrofachbetrieb sehen sich die Strecke gemeinsam an: Grenzpunkte, Untergrund, Schatten, Zählerschrank, Kabelweg. Danach steht fest, ob ein Steckersolargerät oder ein fester Anschluss passt.
Zaunbau, Fundamente und Graben auf der einen Seite, Module, Halterung, Wechselrichter und Anschluss auf der anderen, jeweils mit Gesamtpreis. Die Ertragsprognose des Elektropartners liegt dem Angebot bei.
Erst Fundamente, Pfosten und Leerrohr mit Fotodokumentation, dann Montage und Anschluss durch den Elektropartner. Dazwischen liegt die Abstimmung der Leerrohrlage, bevor der Graben verfüllt wird.
Inbetriebnahme durch die Elektrofachkraft, Übergabeprotokoll mit Datum, Hinweis auf die Monatsfrist für das Marktstammdatenregister und die Wiederherstellung von Rasen, Beet oder Pflaster.
Das Formular fragt genau diese Angaben ab: Länge, Höhe, Himmelsrichtung, Untergrund, Abstand zum Haus, vorhandener Zaun und den Wunsch nach Steckersolar oder festem Anschluss. Wie ein Anfrageformular für den Galabau aufgebaut ist, das solche Angaben vorab einsammelt, haben wir beschrieben. Preise nennt die Seite für den Zaunbau als Spanne je Laufmeter und mit dem Hinweis, dass Module und Anschluss nach dem Ortstermin angeboten werden. Was bei Preisangaben auf der Website gilt, fasst der Beitrag zu Preisangaben und Werbung zusammen.
Bilder tragen die Seite mehr als Text. Gefragt sind eigene Aufnahmen: Fundament vor dem Verfüllen, Pfostenreihe in der Flucht, der fertige Zaun von beiden Seiten, das Leerrohr im Graben. Fotos eines Solarparks aus der Bilddatenbank zeigen eine andere Leistung und wecken falsche Erwartungen. Wie gute Aufnahmen mit dem Telefon gelingen, beschreibt unsere Seite zu Fotos für die Website; in der Referenzgalerie bekommt der Solarzaun eine eigene Kategorie, sobald das erste Projekt steht.
Wo Solarzaun-Seiten danebenliegen
Drei Fehler liegen bei solchen Seiten nahe. Der erste ist die Höhe: „Solarzäune bis 3 Meter genehmigungsfrei“ verwechselt die Einfriedung mit der freistehenden Modulreihe. Der zweite ist der Anschluss: Formulierungen wie „Montage und Anschluss aus einer Hand“ ohne Hinweis darauf, wer anschließt, lassen offen, ob eine eingetragene Elektrofachkraft beteiligt ist. Der dritte sind Zahlen: Ertrag, Ersparnis und Amortisationszeit als Durchschnittswerte, die für keinen konkreten Garten gerechnet sind und die der Kunde später an seinem eigenen Zähler misst.
Was trägt, ist die Beschreibung dessen, was der Betrieb tut. Er plant den Zaun bis 2 Meter, setzt Fundamente und Pfosten nach Herstellerangabe, legt den Kabelweg und arbeitet für alles Elektrische mit einem eingetragenen Fachbetrieb, den er auf der Seite nennt. Dazu kommt der Hinweis auf Register und Frist. Das ist weniger spektakulär als eine Ertragsgrafik und gerade deshalb glaubwürdig, denn jeder Satz lässt sich beim Ortstermin einlösen.
Im Herbst anlegen, im Frühjahr bauen
Sinnvoll ist es, die Seite vor der Saison anzulegen, also jetzt im Herbst. Kunden haben im Herbst und Winter Zeit für Planung, Ortstermine fallen in eine ruhigere Zeit des Betriebs, und Fundamente gehen in Auftrag, sobald der Boden es zulässt. Wer den Solarzaun jetzt auf der Website zeigt, sammelt Anfragen für das Frühjahr, statt sie im April zu bekommen, wenn die Kolonnen ausgelastet sind. Wie sich Themen über das Jahr auf der Website verteilen lassen, zeigt unsere Saisonplanung für die Website.
Der Solarzaun passt dabei zu anderen Leistungen, die Technik in den Garten bringen. Die Aufstellung einer Wärmepumpe im Garten folgt demselben Muster aus Fundament, Graben und Partnergewerk; der Mähroboter-Service zeigt, wie aus einem Gerät im Garten eine Jahresleistung wird. Wer mehrere solcher Leistungen anbietet, bündelt sie auf der Leistungsübersicht und verlinkt sie untereinander, damit ein Kunde, der wegen des Zauns kommt, die übrigen Angebote findet.
Wir bauen Leistungsseiten wie diese als Teil einer Website für Zaunbau- und Galabau-Betriebe: mit klarer Aufteilung zwischen eigener Arbeit und Partnergewerk, mit der Rechtslage samt Fundstelle und mit einem Formular, das die Angaben für den Ortstermin vorab einsammelt. Fragen dazu beantworten wir über die Kontaktseite, weitere Beiträge zu Leistungsseiten im Galabau stehen im Blog.
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