Offene Stellen im Garten- und Landschaftsbau sind selten ein Reichweitenproblem und meistens ein Formulierungsproblem. Die Anzeige verspricht eine abwechslungsreiche Tätigkeit, ein angenehmes Betriebsklima und eine leistungsgerechte Bezahlung — und sagt damit nichts, was ein Landschaftsgärtner nicht schon bei zehn anderen Betrieben gelesen hätte. Wer über einen Wechsel nachdenkt, entscheidet an wenigen Punkten: Was mache ich den Tag über, wann ist Feierabend, wie komme ich zur Baustelle, was verdiene ich und mit wem rede ich. Dieser Beitrag geht die Bestandteile einer Anzeige durch, die genau diese Fragen beantwortet, zieht die Grenzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nach und beschreibt einen Bewerbungsweg, der ohne Anschreiben auskommt. Wie eine solche Anzeige auf der eigenen Stellenseite eingebunden wird, steht am Ende.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Stellenanzeige im Galabau wird von Menschen gelesen, die bereits Arbeit haben: Sie vergleichen Aufgabe, Feierabend, Anfahrt und Entgelt — Floskeln liefern für diesen Vergleich keine einzige verwertbare Angabe.
- Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden; die Kurzform (m/w/d), der Verzicht auf Altersangaben und ein nicht verlangtes Bewerbungsfoto sind die drei häufigsten Stellschrauben.
- Abgelehnte Bewerber haben nach § 15 Abs. 4 AGG zwei Monate Zeit, einen Entschädigungsanspruch schriftlich geltend zu machen — Anzeigentext, Absageschreiben und Auswahlnotizen gehören deshalb für diesen Zeitraum nachvollziehbar abgelegt.
- Arbeitszeit ist im Galabau der entscheidende Punkt: Das Arbeitszeitgesetz erlaubt zehn Stunden werktäglich, wenn der Durchschnitt binnen sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen bei acht Stunden liegt — wie Ihr Betrieb ausgleicht, gehört in die Anzeige.
- Der Bewerbungsweg entscheidet über die Zahl der Meldungen: Name, Kontaktmöglichkeit und ein Wunschzeitfenster für den Rückruf genügen im ersten Schritt, Lebenslauf und Zeugnisse lassen sich nachreichen (Projekterfahrung).
Warum eine Galabau-Anzeige anders gelesen wird
Die meisten Menschen, die Ihre Stellenanzeige lesen, suchen keine Arbeit. Sie haben eine. Sie stehen abends mit dem Telefon in der Hand in der Küche, haben gerade wieder eine Woche mit unklarem Feierabend hinter sich und schauen aus Neugier, was andere Betriebe in der Gegend so bieten. Diese Leserschaft ist deutlich kritischer als jemand, der dringend eine Stelle braucht. Sie vergleicht nicht Wortlaut gegen Wortlaut, sondern die Anzeige gegen den eigenen Alltag. Alles, was keinen Unterschied zum jetzigen Zustand erkennen lässt, wird überlesen.
Daraus folgt eine unbequeme Konsequenz: Formulierungen, die nach Personalabteilung klingen, arbeiten gegen Sie. Eine abwechslungsreiche Tätigkeit hat jeder Galabau-Betrieb, ein motiviertes Team behauptet jeder, und leistungsgerecht bezahlt wird nach eigener Auskunft überall. Solche Sätze sind nicht falsch, sie sind nur inhaltsleer. Ein Landschaftsgärtner, der wissen will, ob sich der Wechsel lohnt, braucht Angaben, die man nachprüfen kann: welche Gewerke, welche Kolonnengrößen, welche Fahrzeuge, welche Einsatzradien, welche Regelung bei Mehrarbeit.
Der zweite Unterschied betrifft die Lesedauer. Eine Anzeige wird auf dem Mobiltelefon in unter einer Minute überflogen, bevor entschieden wird, ob sie es wert ist, gelesen zu werden (Projekterfahrung). Was in dieser Minute nicht sichtbar wird — Ort, Aufgabe, Arbeitszeit, Entgeltrahmen —, existiert für den Leser nicht. Deshalb gehören die harten Angaben nach oben und die Selbstbeschreibung des Betriebs nach unten. Die Anzeige ist kein Imagetext mit angehängter Stellenbeschreibung, sondern eine Stellenbeschreibung mit sparsam eingestreutem Betriebsbild.
Der Prüfsatz vor dem Veröffentlichen
Aufgaben benennen statt Floskeln reihen
Der Aufgabenteil ist der Abschnitt, an dem sich entscheidet, ob jemand weiterliest. Er sollte so geschrieben sein, dass eine Fachkraft sich den Arbeitstag vorstellen kann. Statt von der Umsetzung anspruchsvoller Außenanlagen zu sprechen, schreiben Sie, was tatsächlich anfällt: Pflasterarbeiten mit Naturstein und Betonstein im Privatgarten, Herstellung von Unterbau und Randeinfassung, Bepflanzung inklusive Bodenvorbereitung, Pflegeeinsätze bei Bestandskunden im Wechsel mit Neubauprojekten. Diese Ebene der Genauigkeit kostet drei Sätze mehr und ist der wirksamste Teil der ganzen Anzeige.
Hilfreich ist außerdem eine grobe Gewichtung. Ein Bewerber möchte wissen, ob er überwiegend im Neubau steht oder überwiegend in der Grünpflege, ob Baumarbeiten dazugehören und wie oft Winterdienst anfällt. Eine Formulierung wie „etwa zwei Drittel Neubau, ein Drittel Pflege bei Bestandskunden, im Winter Baumarbeiten und Räumdienst nach Bereitschaftsplan“ beantwortet mehr Fragen als eine Aufzählung von zwölf Tätigkeiten ohne Verhältnis. Wer seine Gewerke ohnehin auf eigenen Seiten beschreibt, kann aus der Anzeige direkt auf die passende Leistungsseite verweisen.
Verschweigen Sie die unangenehmen Anteile nicht. Jede Stelle im Galabau hat sie: Rückschnitt bei Regen, Aufräumarbeiten am Freitagnachmittag, Anfahrten von einer Stunde bei Objekten außerhalb des Kerngebiets. Wer diese Anteile in der Anzeige nennt, verliert vielleicht ein paar Meldungen — und gewinnt Bewerber, die nach vier Wochen noch da sind. Die teuerste Einstellung ist die, die in der Probezeit endet, weil der Alltag nicht dem entsprach, was in der Anzeige stand.
| Thema | Übliche Formulierung | Formulierung mit Substanz |
|---|---|---|
| Aufgabe | Abwechslungsreiche Tätigkeit im Garten- und Landschaftsbau | Pflasterarbeiten mit Naturstein, Bepflanzung, Pflegeeinsätze bei Bestandskunden |
| Team | Motiviertes und kollegiales Team | Kolonne mit drei Personen, feste Zusammensetzung über die Saison |
| Arbeitszeit | Geregelte Arbeitszeiten | Beginn 7 Uhr am Betriebshof, Freitag Ende gegen 14 Uhr, Mehrarbeit auf das Zeitkonto |
| Fahrzeug | Moderner Fuhrpark | Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, Führerschein B genügt, BE wird bezahlt |
| Entgelt | Leistungsgerechte Bezahlung | Einstiegsspanne je nach Erfahrung, Angabe im Text, Überprüfung nach der Probezeit |
| Kontakt | Bewerbungen an unsere Personalabteilung | Name, Funktion, Durchwahl und die Zeiten, zu denen jemand abnimmt |
Arbeitszeit und Saison offen ansprechen
Arbeitszeit ist im Galabau der Punkt, an dem Wechselgedanken entstehen. Die Saison drückt von April bis Oktober, der Winter ist dünn, und dazwischen liegt die Frage, wie ein Betrieb damit umgeht. Rechtlich gibt das Arbeitszeitgesetz den Rahmen vor: Die werktägliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden und darf auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (Arbeitszeitgesetz). Genau dieser Ausgleich ist es, den Bewerber wissen wollen — nicht die Paragrafen, sondern die betriebliche Praxis dahinter.
Schreiben Sie deshalb in die Anzeige, wie Ihr Betrieb den Ausgleich organisiert. Führen Sie ein Arbeitszeitkonto, das im Winter abgebaut wird? Gibt es einen festen freien Freitagnachmittag? Werden Überstunden ausbezahlt, und wenn ja, nach welcher Regel? Wie läuft der Winter: durchgehende Beschäftigung mit Werkstatt, Baumarbeiten und Winterdienst, oder eine Phase mit reduzierten Stunden? Jede dieser Antworten ist ein Argument — auch dann, wenn sie nicht komfortabel klingt, denn Klarheit schlägt Andeutung.
Der zweite Teil betrifft die Anfahrt. Ob der Arbeitstag am Betriebshof beginnt oder auf der Baustelle, ob Fahrzeiten bezahlt werden und wie weit die Einsätze typischerweise entfernt sind, entscheidet für viele mehr als der Stundensatz. Eine Stunde unbezahlte Anfahrt pro Tag ist über das Jahr eine erhebliche Größe. Wer seinen Einsatzradius ohnehin auf der Website ausweist, etwa über die Regionenseiten, kann in der Anzeige direkt darauf verweisen, statt vage von Einsätzen in der Region zu sprechen.
- Regelarbeitszeit mit Beginn, Ende und Standort des Arbeitsbeginns benennen
- Umgang mit Mehrarbeit beschreiben: Zeitkonto, Auszahlung oder Freizeitausgleich
- Ausgleichszeitraum angeben, innerhalb dessen Mehrstunden abgebaut werden
- Winterregelung offenlegen: durchgehende Beschäftigung, Werkstatt, Winterdienst oder reduzierte Stunden
- Fahrzeiten regeln und in der Anzeige benennen, statt sie im Gespräch nachzuschieben
- Bereitschaft im Winterdienst mit Turnus und Vergütung beschreiben, nicht nur erwähnen
- Urlaubsregelung in der Hochsaison ansprechen, weil danach ohnehin gefragt wird
Fahrzeug, Führerschein und Ausrüstung
Die Fahrzeugfrage wird in Anzeigen selten beantwortet und von Bewerbern fast durchgehend gestellt. Dahinter stecken mehrere Einzelfragen: Welche Führerscheinklasse wird vorausgesetzt? Übernimmt der Betrieb den Erwerb von BE oder C1E? Startet der Tag mit dem eigenen Auto am Betriebshof oder darf ein Fahrzeug mit nach Hause genommen werden? Wer einen Anhänger mit Minibagger zieht, braucht andere Voraussetzungen als jemand, der im Pflegetrupp mit dem Kastenwagen unterwegs ist. Diese Angaben kosten zwei Zeilen und ersparen mehrere Rückfragen.
Ähnlich verhält es sich mit der Ausrüstung. Welche Maschinen stehen zur Verfügung, wie alt ist der Fuhrpark im Mittel, wird die Arbeitskleidung gestellt und gewaschen, gibt es Sicherheitsschuhe nach Wahl, wie ist die Verpflegung auf der Baustelle geregelt? Für einen erfahrenen Landschaftsgärtner sind das keine Nebensächlichkeiten, sondern die Punkte, an denen sich die Wertschätzung eines Betriebs zeigt. Ein Satz über eine gestellte und gepflegte Arbeitskleidung wirkt in der Praxis stärker als ein Absatz über Unternehmenswerte.
Führerschein und Fahrzeug
Geforderte Klasse benennen, Übernahme der Kosten für BE oder C1E ansprechen und klären, ob ein Fahrzeug mit nach Hause genommen werden darf.
Beginn und Anfahrt
Startpunkt des Arbeitstages, typische Entfernung der Baustellen und die Regelung zu Fahrzeiten gehören in den Text, nicht erst ins Gespräch.
Maschinen und Werkzeug
Minibagger, Rüttelplatte, Steinsäge, Pflegetechnik: Wer den Maschinenpark benennt, zeigt zugleich, welche Arbeiten im Betrieb tatsächlich anfallen.
Arbeitskleidung und Schutz
Gestellte Kleidung, Reinigung, Sicherheitsschuhe und persönliche Schutzausrüstung sind sichtbare Zeichen dafür, wie ein Betrieb mit seinen Leuten umgeht.
Qualifikationen
Motorsägenkurs, Sachkundenachweis Pflanzenschutz oder Ladungssicherung: Was vorausgesetzt wird und was der Betrieb bezahlt, sollte getrennt stehen.
Kolonne und Zuschnitt
Größe der Kolonne, feste oder wechselnde Zusammensetzung und die Frage, wer die Baustelle führt, beschreiben den Arbeitsalltag genauer als jedes Adjektiv.
Weiterbildung, die im Kalender steht
Weiterbildungsmöglichkeiten sind der Standardsatz jeder zweiten Anzeige und deshalb wertlos, solange sie unbestimmt bleiben. Wirksam wird der Punkt erst mit Namen und Bedingungen: Motorsägenlehrgang für Arbeiten am stehenden Baum, Sachkundenachweis Pflanzenschutz, Ladungssicherung, Baumkontrolle, Vorbereitung auf den Meister oder den Techniker. Dazu gehört die Angabe, wer die Kosten trägt, ob die Zeit als Arbeitszeit gilt und ob eine Rückzahlungsvereinbarung verlangt wird. Ein Bewerber rechnet genau nach — und ein ungenanntes Detail wird eher zu seinen Ungunsten angenommen.
Für Betriebe mit Ausbildung lohnt sich ein eigener Absatz. Wer Landschaftsgärtner ausbildet, sollte schreiben, wie viele Auszubildende gerade im Betrieb sind, wer die Ausbildung verantwortet und wie die Übernahme nach der Prüfung gehandhabt wird. Diese Angaben wirken doppelt: Sie sprechen künftige Auszubildende an und signalisieren erfahrenen Fachkräften, dass der Betrieb langfristig plant. Auch eine Weiterentwicklung zum Vorarbeiter oder Baustellenleiter lässt sich benennen, wenn die Stellen im Betrieb tatsächlich existieren.
Vorsicht ist bei allem geboten, was nach Zusage klingt, ohne eine zu sein. Eine Formulierung wie „Aufstieg zum Vorarbeiter möglich“ ist ehrlich, wenn es diesen Weg gibt und Sie sagen können, unter welchen Voraussetzungen. Ein pauschales Versprechen auf schnelle Karriere ist es nicht. Der Unterschied fällt spätestens im Vorstellungsgespräch auf, und die Enttäuschung ist teurer als der Effekt der schöneren Anzeige.
Nennen Sie den Kostenträger
Entgelt: die Spanne gehört in die Anzeige
Über kaum einen Punkt wird in Betrieben so lange diskutiert wie über die Entgeltangabe. Die Argumente gegen eine Nennung sind bekannt: Vergleichbarkeit mit dem Bestandspersonal, Verhandlungsspielraum, Wettbewerb in der Region. Der Trend geht dennoch in die andere Richtung. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sieht vor, dass Bewerberinnen und Bewerber vor dem Vorstellungsgespräch Informationen über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne erhalten und nicht nach ihrem bisherigen Verdienst gefragt werden; die Frist zur Umsetzung in nationales Recht lief am 7. Juni 2026 ab (Europäische Kommission). Wie die deutsche Umsetzung im Detail ausgestaltet ist, sollten Sie für Ihren Betrieb fachlich prüfen lassen.
Unabhängig von der rechtlichen Entwicklung ist die Angabe praktisch sinnvoll. Eine Anzeige ohne Entgeltangabe wird von einem Teil der Leser gar nicht erst weiterverfolgt, weil der Aufwand einer Bewerbung ohne Kenntnis der Größenordnung als zu hoch empfunden wird (Projekterfahrung). Eine Spanne mit Bezugspunkt genügt: Einstiegsentgelt für eine Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung, gestaffelt nach Berufsjahren, mit dem Hinweis, wovon die Einordnung abhängt. Das ist keine Verhandlungsaufgabe, sondern eine Orientierung.
Wenn Sie eine Spanne nennen, achten Sie darauf, dass sie zur Realität im Betrieb passt. Eine Anzeige, deren Obergrenze für Neueinstellungen faktisch nicht erreichbar ist, erzeugt Gespräche, die im Ärger enden. Ebenso wichtig ist die Konsistenz nach innen: Bestehende Mitarbeiter lesen Ihre Anzeigen mit. Wer außen mehr bietet als innen zahlt, löst ein Problem und schafft ein größeres. Prüfen Sie die Spanne deshalb gegen das Gehaltsgefüge, bevor die Anzeige online geht.
Die Frage nach dem bisherigen Gehalt
Ansprechpartner mit Namen statt Sammelpostfach
Ein Landschaftsgärtner, der über einen Wechsel nachdenkt, möchte zuerst reden und dann bewerben. Deshalb gehört an das Ende der Anzeige eine Person: Name, Funktion im Betrieb, Durchwahl oder Mobilnummer und die Zeiten, zu denen tatsächlich jemand abnimmt. Ein Sammelpostfach ohne Namen erzeugt genau die Distanz, die eine Anzeige eigentlich abbauen soll. In einem Betrieb mit fünf bis sechzig Beschäftigten ist die Person, die einstellt, ohnehin bekannt — sie sollte auch in der Anzeige stehen.
Wichtig ist die Erreichbarkeit dahinter. Wenn die genannte Nummer während der Baustellenzeit niemanden erreicht, ist der Effekt schlechter als ohne Angabe. Zwei feste Zeitfenster am Tag, in denen jemand am Telefon ist, oder eine zugesagte Rückrufzeit lösen das Problem. Dieselbe Sorgfalt, die Sie in die Erreichbarkeit für Kundenanfragen stecken, brauchen Bewerberanfragen — mit dem Unterschied, dass der Wettbewerb hier schneller ist. Ein Foto der Person und ein Satz zur Rolle im Betrieb machen den Schritt zum Anruf zusätzlich leichter.
Eine Stellenanzeige ohne Namen am Ende verlangt von einem Menschen, sich bei einer Adresse zu bewerben. Menschen wechseln aber zu Menschen.
Rechtssicher formulieren: die Grenzen des AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz untersagt Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität (§ 1 AGG). Für die Anzeige ist § 11 AGG entscheidend: Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden. Praktisch bedeutet das die Kurzform (m/w/d) bei jeder Nennung der Position — auch im Fließtext und in der Überschrift der Seite —, den Verzicht auf Altersangaben und ein Anforderungsprofil, das sich auf die Tätigkeit bezieht.
Typische Stolperstellen im Handwerk sind schnell aufgezählt. „Junges, dynamisches Team“ und „Berufseinsteiger bis 30“ enthalten eine Altersaussage. „Deutsch als Muttersprache“ knüpft an die Herkunft an, während „Deutschkenntnisse, die für die Abstimmung auf der Baustelle ausreichen“ an die Tätigkeit anknüpft. Auch ein verlangtes Bewerbungsfoto ist heikel, weil es Rückschlüsse auf mehrere geschützte Merkmale ermöglicht — es einfach nicht zu verlangen, ist der einfachere Weg. Körperliche Anforderungen dürfen genannt werden, wenn sie für die Arbeit tatsächlich erforderlich sind; sie sollten dann konkret und tätigkeitsbezogen beschrieben sein.
Die Folgen einer unsauberen Formulierung sind kalkulierbar, aber unangenehm. Wer benachteiligt wird, kann eine Entschädigung verlangen und muss den Anspruch nach § 15 Abs. 4 AGG innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend machen. Nach § 22 AGG genügen Indizien, die eine Benachteiligung vermuten lassen — dann liegt es am Arbeitgeber, das Gegenteil zu belegen. Deshalb ist es sinnvoll, den veröffentlichten Anzeigentext, die Bewerbungseingänge und die Auswahlgründe für diesen Zeitraum nachvollziehbar abzulegen. Ergänzend gilt § 164 Abs. 1 SGB IX, wonach Arbeitgeber prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; die Bewertung des Einzelfalls gehört in fachliche Prüfung.
- „Junges Team“, „bis 35 Jahre“ oder „Berufsanfänger“ als Altersaussage im Anforderungsprofil
- „Muttersprache Deutsch“ statt eines tätigkeitsbezogenen Sprachniveaus
- Bewerbungsfoto als Pflichtbestandteil der Unterlagen
- Geschlechtsbezogene Bezeichnungen ohne den Zusatz (m/w/d) in Überschrift oder Fließtext
- Anforderungen an körperliche Belastbarkeit ohne Bezug zur konkreten Tätigkeit
- Familienstand, Kinderwunsch oder Schwangerschaft als Thema im Formular oder Erstgespräch
- Abfrage des bisherigen Verdienstes im Bewerbungsformular
Auch Bilder sprechen
Bewerbung ohne Anschreiben
Das Anschreiben ist im Galabau eine Hürde ohne erkennbaren Nutzen. Ob jemand Pflasterdecken sauber verlegt, Gehölze fachgerecht schneidet und im Team funktioniert, lässt sich aus einem formalen Schreiben nicht ablesen. Was das Anschreiben verlässlich leistet, ist eine Verzögerung: Wer abends um halb zehn eine passende Stelle findet, verschiebt das Verfassen auf das Wochenende — und meldet sich häufig gar nicht mehr. Der Verzicht darauf ist die einfachste Verbesserung an der gesamten Bewerbungsstrecke.
Für den ersten Schritt genügen drei Angaben: Name, eine Kontaktmöglichkeit und ein Wunschzeitfenster für den Rückruf (Projekterfahrung). Alles Weitere — Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über Lehrgänge — lässt sich im Gespräch oder danach klären. Ein optionales Freitextfeld mit der Frage, was der Person an der Stelle wichtig ist, liefert in der Praxis mehr Erkenntnis als ein formales Anschreiben, weil es in zwei Sätzen beantwortet wird und deshalb ehrlicher ausfällt. Ein Dateiupload sollte möglich, aber nie verpflichtend sein.
Technisch gehört das Formular auf das Mobiltelefon gedacht: große Felder, die richtige Tastatur je Feldtyp, kein Anmeldezwang, keine Rätselaufgaben zur Spamabwehr und eine Bestätigung unmittelbar nach dem Absenden. Denselben Aufbau kennen Sie vom Anfrageformular für Kundenanfragen — die Anforderungen sind fast identisch, nur die Felder unterscheiden sich. Wer beide Formulare gleich sorgfältig baut, hat die Bewerbungsstrecke praktisch schon fertig.
Meldung mit drei Angaben
Name, Kontaktmöglichkeit und ein Wunschzeitfenster für den Rückruf. Optional ein Satz dazu, was an der Stelle interessiert. Kein Anschreiben, kein Pflichtupload, keine Anmeldung.
Bestätigung innerhalb von Sekunden
Die automatische Bestätigung nennt die eingegangenen Angaben, den Namen der Person, die sich melden wird, und einen realistischen Zeitraum. Das verhindert Doppelmeldungen und den Anruf am nächsten Morgen.
Rückruf binnen zwei Werktagen
Ein kurzes Telefonat klärt Gewerkeschwerpunkt, Führerschein, Wohnort und Verfügbarkeit. Zehn Minuten genügen, um zu entscheiden, ob ein Gespräch im Betrieb sinnvoll ist.
Gespräch mit Hofrundgang
Das Gespräch findet dort statt, wo gearbeitet wird: Fuhrpark, Werkstatt, Lager, wenn möglich eine laufende Baustelle. Fachkräfte entscheiden nach dem, was sie sehen, nicht nach dem, was im Besprechungsraum gesagt wird.
Unterlagen zum Schluss
Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über Lehrgänge werden erst angefordert, wenn beide Seiten weitermachen wollen. Bis dahin bleibt der Aufwand für den Bewerber gering.
Ablage und Löschung
Anzeigentext, Meldungen und Auswahlgründe werden nachvollziehbar abgelegt, weil Ansprüche nach § 15 Abs. 4 AGG binnen zwei Monaten geltend zu machen sind. Danach greift die festgelegte Löschfrist.
Die Anzeige gehört auf die eigene Website
Viele Betriebe schalten Anzeigen ausschließlich auf Portalen und halten die eigene Website aus dem Personalthema heraus. Das ist eine verschenkte Position. Wer den Namen Ihres Betriebs in eine Suchmaschine eingibt — und das tut praktisch jeder, der über eine Bewerbung nachdenkt —, landet auf Ihrer Website. Findet er dort keine Stellen, bleibt der Eindruck, dass gerade nichts frei ist. Eine dauerhaft erreichbare Stellenseite unter Ihrer eigenen Adresse kostet nichts pro Monat und bleibt bestehen, wenn eine Portalschaltung abgelaufen ist.
Der zweite Grund ist die Auffindbarkeit im Ort. Suchanfragen wie „Landschaftsgärtner Stelle“ zusammen mit einem Ortsnamen führen zu Betrieben, die dafür eine eigene Seite haben. Wer seine lokale Sichtbarkeit ohnehin pflegt, wie im Beitrag zur lokalen Sichtbarkeit beschrieben, sollte die Stellenseite in dieselbe Struktur einhängen. Eine strukturierte Auszeichnung der Stellendaten im Quelltext hilft zusätzlich, weil Suchmaschinen Stellenangebote gesondert darstellen.
Inhaltlich sollte die Stellenseite mehr können als die Anzeige. Neben den offenen Stellen gehören dorthin ein kurzer Abschnitt über den Betrieb, Bilder vom Fuhrpark und von laufenden Arbeiten, die Antwort auf die typischen Fragen zu Arbeitszeit und Winter sowie der Verweis auf abgeschlossene Projekte. Eine Referenzgalerie wirkt auf Bewerber ähnlich wie auf Kunden: Sie zeigt, was der Betrieb tatsächlich baut. Beides zusammen — Anzeige und Umfeld — beantwortet mehr Fragen als jeder Portaleintrag.
- Eigene Stellenseite unter der eigenen Adresse, dauerhaft erreichbar und aus dem Hauptmenü verlinkt
- Je offener Stelle eine eigene Unterseite mit sprechender Adresse statt einer Sammelseite
- Strukturierte Auszeichnung der Stellendaten im Quelltext für die Darstellung in Suchmaschinen
- Meldeformular direkt unter der Anzeige, nicht auf einer separaten Seite
- Bilder aus dem Betrieb statt gekaufter Motive, damit der Eindruck zum Gespräch passt
- Besetzte Stellen entfernen oder deutlich als besetzt kennzeichnen
- Initiativmeldung als dauerhaftes Angebot, damit auch außerhalb von Vakanzen Kontakte entstehen
Nach der Meldung zählen die ersten Tage
Die beste Anzeige verpufft, wenn auf die Meldung tagelang nichts folgt. Fachkräfte im Galabau, die sich melden, melden sich in der Regel bei mehreren Betrieben — und häufig entscheidet der, der zuerst zurückruft. Legen Sie deshalb vorab fest, wer die Meldungen sieht, in welchem Rhythmus geprüft wird und innerhalb welcher Frist zurückgerufen wird. Zwei Werktage sind ein realistischer Wert, der sich auch in der Saison halten lässt, wenn die Zuständigkeit klar geregelt ist.
Ebenso wichtig ist die Absage. Sie ist der Teil des Verfahrens, den Betriebe am liebsten aufschieben, und zugleich der Teil, über den in der Region gesprochen wird. Eine sachliche Absage ohne Bewertung der Person, versendet innerhalb weniger Tage, kostet wenig und erhält die Möglichkeit, dass sich derselbe Mensch in zwei Jahren wieder meldet. Halten Sie die Formulierung neutral und dokumentieren Sie die Auswahlgründe für die Zwei-Monats-Frist nach dem AGG.
Klein anfangen, an einer Stelle